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PSG-Preissenkungsverfahren

Gebühr für Lagerwertverluste ab März individuell

Lagerwertverluste können sich Apotheken von den Herstellern ausgleichen lassen, die Formulare dazu werden in der PZ veröffentlicht. Der Großhandelsverband Phagro hat für dieses Verfahren bislang eine Handlingsgebühr verlangt. Diese entfällt ab März, kann aber von den Großhändlern individuell in Rechnung gestellt werden.
AutorKontaktPZ
Datum 26.02.2024  11:30 Uhr

Senkt ein Hersteller den Preis für ein Präparat, fallen in der Apotheke Lagerwertverluste an. Es ist gängige Praxis, dass diese über den Großhandel von der Industrie erstattet werden. Dabei unterstützt die Phagro-Service-Gesellschaft (PSG), ein Tochterunternehmen des Großhandelsverbands, das sich auch um die Abwicklung von Rücknahmeverfahren für Rx- und OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte, In-Vitro-Diagnostika, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika kümmert.

Die Preissenkungen werden über die PSG in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) bekanntgemacht. Das Preissenkungsverfahren gilt für alle Rx-Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterliegen. Der Hersteller erteilt einen Auftrag an PSG. Für dieses Verfahren wurde bislang von der PSG eine Großhandel-Handlingsgebühr in Höhe von 55 Cent pro Buchungszeile (Pharmazentralnummer) und pro teilnehmender Apotheke veranschlagt.

Wie PSG mitteilt, entfällt diese Gebühr zum 1. März 2024. »Ob und in welcher Höhe eine Gebühr erhoben wird, entscheiden die Marktpartner jeweils unabhängig«, heißt es. Für die Apotheken ändert sich nichts, denn auch die bisherige Gebühr zahlen die Hersteller.

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