Gebühr für Lagerwertverluste ab März individuell |
Lagerwertverluste nach Preissenkungen bekommen die Apotheken regelmäßig über den Großhandel vom Hersteller erstattet. / Foto: Adobe Stock/Anke Thomass
Senkt ein Hersteller den Preis für ein Präparat, fallen in der Apotheke Lagerwertverluste an. Es ist gängige Praxis, dass diese über den Großhandel von der Industrie erstattet werden. Dabei unterstützt die Phagro-Service-Gesellschaft (PSG), ein Tochterunternehmen des Großhandelsverbands, das sich auch um die Abwicklung von Rücknahmeverfahren für Rx- und OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte, In-Vitro-Diagnostika, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika kümmert.
Die Preissenkungen werden über die PSG in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) bekanntgemacht. Das Preissenkungsverfahren gilt für alle Rx-Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterliegen. Der Hersteller erteilt einen Auftrag an PSG. Für dieses Verfahren wurde bislang von der PSG eine Großhandel-Handlingsgebühr in Höhe von 55 Cent pro Buchungszeile (Pharmazentralnummer) und pro teilnehmender Apotheke veranschlagt.
Wie PSG mitteilt, entfällt diese Gebühr zum 1. März 2024. »Ob und in welcher Höhe eine Gebühr erhoben wird, entscheiden die Marktpartner jeweils unabhängig«, heißt es. Für die Apotheken ändert sich nichts, denn auch die bisherige Gebühr zahlen die Hersteller.