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Lieferengpässe

G-BA verankert Alternativen für knappe Impfstoffe

Lieferengpässe zwingen Ärzte nicht selten dazu, auf ein alternatives Präparat umzustellen. Für den Umgang mit knappen Impfstoffen gibt jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Regeln vor. Davon ausgenommen ist lediglich ein Grippe-Vakzin, für das der Bundesgesundheitsminister zuletzt bereits Fakten geschaffen hat.
Stephanie Schersch
05.08.2021  16:00 Uhr

Lieferengpässe gehören zum Alltag in den Apotheken. Auch die Arztpraxen müssen immer wieder Lösungen finden, wenn Präparate nicht verfügbar sind. Im Zuge der Pandemie hatten sich diese Probleme zuletzt verschärft. Auch Impfstoffe sind zwischenzeitlich immer wieder knapp.

Im Juni hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung zum Umfang mit Lieferengpässen bei Vakzinen verfasst. Der G-BA ist diesen Vorschlägen nun gefolgt und hat die Schutzimpfungsrichtlinie entsprechend ergänzt. In bestimmten Fällen kann der Arzt demnach nun auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen wählen, selbst wenn das Präparat teurer und sein Einsatz damit eigentlich nicht wirtschaftlich ist. Konkret geht es dabei um Impfstoffe gegen Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis), Masern/Mumps/Röteln oder Hepatitis B.

Greifen sollen die neuen Vorgaben immer dann, wenn das Paul-Ehrlich-Institut ein Vakzin als nicht verfügbar meldet. Dafür gibt es eine Liste mit allen Präparaten, deren Auslieferung für mindestens 14 Tage unterbrochen ist. Für die häufigsten und wichtigsten Engpässe schlägt die STIKO Alternativen vor, auf die der Arzt umsteigen kann. Diese Empfehlungen sollen laut G-BA nun automatisch greifen. »Ziel ist es, gerade im Säuglings- und Kleinkindalter eine rechtzeitige Immunisierung zu unterstützen.«

Impfungen verschieben

Keine Alternativen sehen STIKO und G-BA hingegen beim 23-valenten Pneumokokken-Polysaccharid-Vakzin oder beim adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff, der vor Gürtelrose schützen soll. Gibt es hier einen Lieferengpass, sollen Ärzte die Impfung schlichtweg verschieben. Zuletzt hatte es insbesondere beim Pneumokokken-Impfstoff Engpässe gegeben, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Zuge der Pandemie ältere Menschen dazu aufgerufen hatte, sich gegen die Erkrankung zu schützen. 

In einem einzigen Punkt folgt der G-BA nicht der Empfehlung der Impfkommission. Das hat allerdings einen eher formalen Grund. Konkret geht es um das Hochdosis-Grippevakzin, auf das über 60-Jährige in diesem Herbst erstmals einen rechtlichen Anspruch haben. Die STIKO empfiehlt bei einem Lieferengpass den Umstieg auf einen regulären quadrivalenten Impfstoff. Eine solche Regelung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuletzt allerdings bereits per Rechtsverordnung für die neue Grippe-Saison diktiert. Bislang gibt es mit Efluelda® nur ein einziges hochdosiertes Grippe-Vakzin, ein Lieferausfall könnte die Versorgung daher schnell ins Wanken bringen. Offiziell gilt die Rechtsverordnung bis Ende März 2022. Danach will der G-BA die von der STIKO empfohlene Alternative für den Grippe-Impfstoff ebenfalls in die Schutzimpfungsrichtlinie überführen.

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