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Antibiotika, Tabak, Impfstoffe

G-BA stellt Arbeitsprogramm 2022 vor

Dieses Jahr erwartet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wieder viele Arzneimittelbeschlüsse etwa zu Reserveantibiotika oder Rx-Medikamente zur Tabakentwöhnung. Erstmals könnten auch die Covid-19-Impfstoffe in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs stellte der G-BA sein aktuelles Arbeitsprogramm vor und gab einen Überblick über das vergangene Jahr.
Charlotte Kurz
23.02.2022  17:30 Uhr

Reserveantibiotika, Arzneimittel zur Tabakentwöhnung oder Wirkstoffkombinationen – mit diesen Themen wird sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Jahr im Rahmen der Arzneimittelbeschlüsse unter anderem beschäftigen. In einem digitalen Pressegespräch gab der G-BA am Mittwoch einen Ausblick auf das Arbeitsprogramm des aktuellen Jahres. Das Arbeitsprogramm 2022 kann zudem hier eingesehen werden.

Dieses Jahr erwarte der G-BA erneut eine hohe Anzahl an Bewertungen zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel, der Ausschuss geht von etwa 140 Beschlüssen aus. Vor allem der Trend zu Wirkstoffkombinationen werde den G-BA weiter beschäftigen, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung zum kommenden Arbeitsprogramm. Zudem stehen erste Beschlüsse zu neuen Arzneimitteln an, die als Reserveantibiotika eingestuft sind.

Bezüglich der Biologika wird der G-BA bis zum August 2022 über die Möglichkeit zum Austausch von ärztlich verordneten Biologika in Apotheken beschließen, kündigte der Ausschuss an. Dieses Jahr soll es zudem eine neue Möglichkeit für Patienten in der Tabakentwöhnung geben. Versicherte, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit diagnostiziert wurde, sollen künftig auch Anspruch auf eine Übernahme von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung haben. Der G-BA hat hierzu bereits Beratungen aufgenommen. Es wird eine Richtlinie erwartet, in der geregelt ist, welche Arzneimitteln unter welchen Voraussetzungen im Rahmen von evidenzbasierten Programmen entsprechend verordnet und abgegeben werden können.

G-BA hat Impfverordnung im Blick

Aber auch bezüglich der Covid-19-Impfstoffe steht der G-BA in den Startlöchern. Bislang ist der Anspruch auf Covid-19-Impfungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt, diese Verordnung läuft aber derzeit zum 31. Mai 2022 aus. Sollte sie nicht verlängert werden, kündigte der G-BA an, rechtzeitig aktiv zu werden, um eine Regelung in der Schutzimpfungs-Richtlinie vorzubereiten und damit die Versorgung abzusichern. Zudem erklärte der Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, auf Nachfrage der PZ: Sollte die geplante Verlängerung der Sonderregeln beim Austausch von Hochdosis-Grippeimpfstoffen vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht kommen, werde der G-BA die flexible Handhabung der Grippe-Impfstoffe im Rahmen der Schutzimpfungs-Richtlinie aufnehmen. Auf jeden Fall sei hier eine Lösung geplant, damit in der kommenden Grippe-Saison die Impfkampagne nicht aufgrund von möglichen Lieferengpässen beeinträchtigt werde, so Hecken sinngemäß.

Hecken gab zudem eine kurze Einordnung zum vergangenen Jahr. So habe der Ausschuss 2021 insgesamt 398 Beschlüsse gefasst, davon 219 Arzneimittelbeschlüsse. Und laut Hecken hat der G-BA auch vergangenes Jahr wieder die beiden obersten Ziele des Ausschusses berücksichtigt: Die Qualität im Gesundheitswesen zu sichern und finanzielle Ressourcen zu sichern, oder sogar einzusparen. So erklärte er fast stolz, dass durch die Entscheidungen des G-BA vergangenes Jahr ein Beitragssatzpunkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit knapp 15 Milliarden Euro eingespart werden konnte. So konnten bei den Festbeträgen rund 5 bis 5,5 Milliarden Euro, im AMNOG-Bereich rund 4 Milliarden und durch die Rabattverträge etwa 5,4 Milliarden Euro eingespart werden, erläuterte Hecken.

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