G-BA setzt neue Impfempfehlungen um |
Christina Hohmann-Jeddi |
08.09.2025 10:00 Uhr |
Zu verschiedenen Impfungen hatte im Juli die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen aktualisiert – diese setzt der G-BA jetzt um. / © Getty Images/FluxFactory
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. September mehrere Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen. Eine davon betrifft die Impfung gegen saisonale Grippe. Sie weitet den Kreis der Personen mit Anspruch auf eine Grippeschutzimpfung aus. Hintergrund ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Juli, die auf die weltweit starke Ausbreitung hochpathogener H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie auf die vermehrten Nachweise bei verschiedenen Säugetierarten reagierte.
Künftig sollen daher nicht nur Risikogruppen mit Vorerkrankungen oder Beschäftigte im Gesundheitswesen besonders geschützt werden, sondern auch Menschen, die privat oder beruflich häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben haben. Dies betrifft etwa Beschäftigte in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierheimen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen – ebenso wie Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige. Für diese Personengruppen empfiehlt die STIKO künftig eine jährliche Impfung im Herbst oder Winter mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Ebenfalls umgesetzt hat der G-BA eine STIKO-Empfehlung, die die Indikationsimpfung und die postexpositionelle Impfung zum Schutz vor Mpox betrifft. Demnach können in Zukunft auch Personen ab zwölf Jahren (bisher ab 18 Jahre) geimpft werden, da der Mpox-Impfstoff Imvanex seit 2024 für Personen ab zwölf Jahren zugelassen ist. Die aktuelle Indikationsimpfempfehlung, die bisher auf Männer, die Sex mit Männern haben, begrenzt war, wurde so angepasst, dass sie möglichst alle Gruppen mit erhöhtem Risiko umfasst, wie trans- und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Sexarbeitende.
Zusätzlich übernahm der G-BA auch die STIKO-Empfehlung zur Chikungunya-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Damit wird erstmals eine Impfung gegen das tropische Virus als Reiseimpfung für bestimmte Risikogruppen eingeführt. Empfohlen ist sie für Personen ab zwölf Jahren, die in Regionen mit aktuellen Ausbrüchen reisen, sowie für längere Aufenthalte oder wiederholte Reisen in Endemiegebiete, insbesondere bei erhöhtem Risiko für schwere Verläufe.
Zudem gilt sie als berufliche Indikation für Menschen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gezielt mit Chikungunya-Viren arbeiten, etwa in Laboren oder Forschungseinrichtungen. Zur Verfügung stehen zwei Impfstoffe: der Totimpfstoff Vimkunya von Bavarian Nordic für alle Personen ab zwölf Jahren sowie der Lebendimpfstoff Ixchiq von Valneva für 12- bis 59-Jährige, der nicht bei Immundefizienz, Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden darf.
Als Letztes passte der G-BA die Richtlinie in Bezug auf die empfohlenen Covid-19-Impfstoffe an. Empfohlen sind demnach die aktuell zugelassenen mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In diesem Jahr sind dies Comirnaty LP.8.1 von Biontech/Pfizer und Spikevax LP.8.1 von Moderna. Auf die Virusvariante LP.8.1 als Antigen in den angepassten Impfstoffen hatte sich eine Expertengruppe der Europäischen Arzneimittelagentur im Mai geeinigt.