Für »Pille danach« soll geworben werden dürfen |
| Cornelia Dölger |
| 12.03.2024 16:05 Uhr |
Die »Pille danach« ist seit dem 15. März 2015 in Deutschland rezeptfrei erhältlich. / Foto: Adobe Stock/cinematri
Der Hamburger Landesverband der Beratungsstellen kritisierte in einer Mitteilung, dass das Werbeverbot im Widerspruch zum Recht auf Informationsfreiheit und notwendige Sexualaufklärung stehe. Zwar sei das Mittel seit 2015 rezeptfrei, allerdings noch zu wenig bekannt.
Der Zugang zur Notfallverhütung müsse niedrigschwellig sein – wozu vollständige Informationsfreiheit gehöre, so Kersten Artus, Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, in der Mitteilung. »Wer immer noch an einem Werbeverbot festhält, nimmt ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche billigend in Kauf. Die Pille danach ist eine Notfallverhütung und kann im Falle einer missglückten Verhütung eine ungewollte Schwangerschaft verhindern.«
Das Werbeverbot war 2015 von der damaligen großen Koalition zeitgleich mit der Freigabe erlassen worden, um einen übermäßigen Gebrauch des Mittels zu verhindern. Die Abgabe fällt unter § 10 Absatz 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG), wonach orale Notfallkontrazeptiva nicht außerhalb von Fachkreisen beworben werden dürfen.
Nichtsdestotrotz haben sich die Abgabezahlen seit 2015 fast verdoppelt. Im Jahr vor der Freigabe lag der Absatz des Kontrazeptivums laut Statista bei 483.500 Packungen. Ab 2015 stieg er kontinuierlich. Im Jahr 2022 wurden bundesweit insgesamt rund 938.000 Packungen in den Apotheken abgegeben, 901.000 Packungen davon ohne Rezept. Die »Pille danach« ist seit dem 15. März 2015 in Deutschland rezeptfrei erhältlich.