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Pharmaindustrie kritisiert G-BA-Vorhaben
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Für Eliquis künftig nur noch Festbeträge?

Ein Vorhaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sorgt bei den Pharmaherstellern für Empörung: Demnach droht einigen patentgeschützten Arzneimitteln mit Zusatznutzen, darunter der umsatzstarke Wirkstoff Apixaban (Eliquis), die Einordnung in eine Festbetragsgruppe. Die Industrie kritisiert eine »unzulässige Doppelregulierung«. Der G-BA sieht keine Probleme.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 18.02.2026  14:54 Uhr
Datum Aktualisiert am 19.02.2026  12:00 Uhr

Wieviel die Krankenkassen den Herstellern für Arzneimittel zahlen, wird durch das Nutzenbewertungsverfahren gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) bestimmt. Die Nutzenbewertung erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Und je nachdem, ob es einen Zusatznutzen gibt oder nicht, gestaltet sich auch die Preisfindung.

Dieses System sieht der Verband Pharma Deutschland nun ausgehebelt. Der Grund: Der G-BA plant derzeit eine neue Gruppe von Arzneimitteln, für die nur noch Festbeträge gelten sollen. Und unter den ausgewählten Medikamenten sind demnach auch zwei patentgeschützte Wirkstoffe mit attestiertem Zusatznutzen, für die bereits regulierte Preise gelten.

Am 13. Januar hatte der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA das Stellungnahmeverfahren zur Bildung einer neuen Festbetragsgruppe »Direkte orale Antikoagulantien« (DOAK) eingeleitet. Die Frist, zu der Pharmaverbände und auch die ABDA ihre Stellungnahme einreichen konnte, endete am 16. Februar. 

Nach Patentauslauf von Xarelto

In der neuen DOAK-Festbetragsgruppe sollen einige der umsatzstärksten Arzneimittel der GKV eingeordnet werden: Mit dem Patentauslauf von Xarelto (Wirkstoff: Rivaroxaban) nutze der G-BA nun die Möglichkeit, eine neue Festbetragsgruppe zu bilden, heißt es vonseiten Pharma Deutschland. In der Gruppe soll neben Rivaroxaban und Dabigatran auch der Wirkstoff Apixaban (Eliquis) erfasst werden, laut Verbandsangaben das umsatzstärkste Arzneimittel in der GKV, sowie Edoxaban (Lixiana). Beide Wirkstoffe stünden jedoch noch unter Patentschutz und haben demnach keinen generischen Wettbewerb.

Der Verband kritisiert: Sowohl Apixaban als auch Edoxaban sei bereits im AMNOG-Verfahren ein positiver Zusatznutzen zuerkannt worden. Zudem seien diese Arzneimittel preisreguliert: Für sie seien »nach aufwendiger Nutzenbewertung« Erstattungsbeträge vereinbart worden, die noch gelten.

»Eine nachträgliche Einbeziehung bereits preisregulierter Arzneimittel in das Festbetragssystem stellt eine unzulässige Doppelregulierung dar«, kritisiert der Verband. Dies bestätige auch ein rechtliches Gutachten, das der Verband 2021 in Auftrag gegeben hatte.

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