Frist bis 30. Juni – Lösung für Blister gesucht |
Alexander Müller |
04.06.2025 12:00 Uhr |
Bei E-Rezepten sind Apotheken zur Chargendokumentation verpflichtet. Das stellt heimversorgende Apotheken, die patientenindividuell verblistern, vor ein technisches Problem. Eine aktuelle Übergangsregelung läuft bald aus. / © Getty Images/Runstudio
Bei E-Rezepten sind Apotheken gemäß Schiedsspruch zur Chargendokumentation verpflichtet. Das gilt für authentifizierungspflichtige Arzneimittel mit Data-Matrix-Code. Bei verblisterten Arzneimitteln kann die Chargennummer zum Zeitpunkt der Abrechnung des E-Rezepts aber nicht übermittelt werden.
Nach einem Machtwort des Bundesgesundheitsministerium (BMG) im November 2023 einigten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Übergangslösung mit Friedenspflicht: Bis Ende Juni 2025 dürfen Apotheken statt der Chargennummer bei verblisterten Arzneimitteln den Begriff »STELLEN« in den E-Abgabedatensatz eintragen.
Doch da das Ende dieser Frist naht, fragen die »E-Rezept Enthusiasten« jetzt besorgt bei der DAV-Spitze nach: »Da es bisher weiterhin leider keine finale Lösung gibt, ist eine Verlängerung dieser Übergangsfrist dringend nötig«, mahnt der Verein in einem Brief an den DAV, der der PZ vorliegt.
Aus Sicht der »Enthusiasten« wäre eine zügige Verlängerung der Übergangsfrist um mindestens ein Jahr nötig, bis eine »tatsächliche Lösung« für das Verblistern von Arzneimitteln geschaffen sei.
Der DAV versicherte auf PZ-Nachfrage, dass man sich im Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband befinde. Eine Lösung zum Stichtag wird angestrebt, Details werden aber noch nicht verraten.
Etwas mehr ließ Heike Gnekow, Vorsitzende des Bundesverbands der Versorgungsapotheker (BVVA), bei dessen Jahrestagung am Montag durchblicken. Eine »technische Anlage« zur Blister-Problematik sei in Arbeit. Vorbild sei eine bestehende Ergänzungsvereinbarung zwischen dem BVVA, dem Bundesverband Patientenindividueller Verblisterer (BPAV) und der AOK. Man hoffe, dass man auf das Thema zeitnah »einen Deckel draufmachen« könne, so Gnekow zur PZ.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.