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Chargenübermittlung

Frist bis 30. Juni – Lösung für Blister gesucht

Ende Juni endet die Übergangsfrist für die Chargenübermittlung für heimversorgende Apotheken. Der Verein E-Rezept-Enthusiasten fragt nervös nach, doch eine Lösung ist in Abstimmung.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.06.2025  12:00 Uhr

Bei E-Rezepten sind Apotheken gemäß Schiedsspruch zur Chargendokumentation verpflichtet. Das gilt für authentifizierungspflichtige Arzneimittel mit Data-Matrix-Code. Bei verblisterten Arzneimitteln kann die Chargennummer zum Zeitpunkt der Abrechnung des E-Rezepts aber nicht übermittelt werden.

Nach einem Machtwort des Bundesgesundheitsministerium (BMG) im November 2023 einigten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Übergangslösung mit Friedenspflicht: Bis Ende Juni 2025 dürfen Apotheken statt der Chargennummer bei verblisterten Arzneimitteln den Begriff »STELLEN« in den E-Abgabedatensatz eintragen.

Doch da das Ende dieser Frist naht, fragen die »E-Rezept Enthusiasten« jetzt besorgt bei der DAV-Spitze nach: »Da es bisher weiterhin leider keine finale Lösung gibt, ist eine Verlängerung dieser Übergangsfrist dringend nötig«, mahnt der Verein in einem Brief an den DAV, der der PZ vorliegt.

Lösung zum Stichtag angestrebt

Aus Sicht der »Enthusiasten« wäre eine zügige Verlängerung der Übergangsfrist um mindestens ein Jahr nötig, bis eine »tatsächliche Lösung« für das Verblistern von Arzneimitteln geschaffen sei.

Der DAV versicherte auf PZ-Nachfrage, dass man sich im Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband befinde. Eine Lösung zum Stichtag wird angestrebt, Details werden aber noch nicht verraten.

Etwas mehr ließ Heike Gnekow, Vorsitzende des Bundesverbands der Versorgungsapotheker (BVVA), bei dessen Jahrestagung am Montag durchblicken. Eine »technische Anlage« zur Blister-Problematik sei in Arbeit. Vorbild sei eine bestehende Ergänzungsvereinbarung zwischen dem BVVA, dem Bundesverband Patientenindividueller Verblisterer (BPAV) und der AOK. Man hoffe, dass man auf das Thema zeitnah »einen Deckel draufmachen« könne, so Gnekow zur PZ.

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