Freie Apothekerschaft will Honorarerhöhung einklagen |
Alexander Müller |
26.03.2024 12:10 Uhr |
Zudem ziehen sich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten regelmäßig lange hin. Mit einer Entscheidung in erster Instanz dürfte kaum noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen sein, mit einem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wohl erst in einigen Jahren.
Die Freie Apothekerschaft will es darauf ankommen lassen: »Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei. Dennoch gehen wir das Risiko einer Klage ein, auch wenn wir wissen, dass nach der Erhöhung des Kassenabschlags, dem Skonto-Urteil und den weiter steigenden Kosten viele Apotheken das wie auch immer geartete Urteil nicht mehr erleben werden«, so die Vorsitzende Daniela Hänel.
Auch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), mit dem der Kassenabschlag der Apotheken von 1,77 auf 2 Euro erhöht wurde, will die Freie Apotekerschaft anwaltlich überprüfen lassen. »Die im Vergleich mit allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unverhältnismäßige Belastung der Apothekerinnen und Apotheker muss ein Ende haben«, so Hänel.
Die historischen Erfahrungen mit Klagen im Bezug auf die Honorargestaltung sind allerdings eher mau: 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.