Freie Apothekerschaft reicht Honorar-Klage ein |
Cornelia Dölger |
15.04.2024 13:56 Uhr |
Beim Verwaltungsgericht Berlin wurde Klage wegen Nichterhöhung des Fixums eingereicht. / Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Damit setzt die Freie Apothekerschaft ihre Ankündigung von Ende März um, wie sie heute mitteilte. Beim Verwaltungsgericht Berlin wurde demnach am 9. April 2024 Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Erstellt hatte die Klage Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel.
In § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist der Fixbetrag von 8,35 Euro festgehalten, den Apotheken pro Rx-Packung erhalten. Das Fixum wurde zuletzt 2013 angepasst, von 8,10 auf 8,35 Euro. Gleichzeitig stiegen die Kosten für die Apotheken seit Jahren, hatte die Freie Apothekerschaft bei der Klageankündigung betont. Dies habe eine Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Folge und sei eine der Hauptursachen für das anhaltende »Apothekensterben«. Mit besagter Klage soll dem entgegengewirkt werden.
Inhaltlich getragen wird die Klage von einem Rechtsgutachten, das Rechtsanwalt Kalscheuer im Jahr 2023 im Auftrag des Apothekers Yannick Detampel aus Schleswig-Holstein erstellt hatte. Demnach ist eine Klage rechtlich möglich, aber auch mit Risiken behaftet und würde vermutlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Ein Risiko dürfte sein, dass die Gegenseite vor Gericht ein älteres Gutachten zum Apothekenhonorar hervorholt, laut dem das Fixum zu hoch angesetzt ist. Die Freie Apothekerschaft ihrerseits stützt sich auf ein anderslautendes Gutachten von Professor Andreas Kaapke. »Professor Dr. Andreas Kaapke hat im Rahmen seiner Begutachtung jetzt einen Wert für das Fixhonorar ermittelt. Es wäre nunmehr vorrangig Aufgabe der Politik, entsprechende Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung vorzunehmen«, so Apothekerin Daniela Hänel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Dass das Apothekenhonorar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) umzieht, soll mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) festgeschrieben werden.
»Wir wissen, dass es ein langer und steiniger Weg werden wird, denn wir haben ja nicht nur Freunde«, so Hänel weiter. Eventuell werde es aber nicht die einzige Klage bleiben, kündigte sie an, ohne konkret zu benennen, gegen wen und unter welchen Umständen eine weitere Klage erwogen wird. Über die Erfolgsaussichten der jetzt eingereichten Klage hat die PZ vor Kurzem berichtet.
Rückenwind bekommt die Freie Apothekerschaft vom Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). Deren Vorsitzender Stefan Hartmann ließ wissen: »Wir unterstützen die offiziellen Verhandlungen und ebenso die Klage der Freien Apothekerschaft. Die Leistungen der öffentlichen Apotheken müssen angemessen honoriert werden. Dies ist über eine Erhöhung des Packungshonorars möglich, die den erweiterten Anforderungen an die Apotheken und der Entwicklung der Kosten (mindestens) der letzten zehn Jahre Rechnung trägt.«
Nach Protesten, Apothekenschließungen und Gesprächen mit Gesundheitspolitikern, die den Blick auf die prekäre Lage der Apotheken und auf das Apothekensterben gelenkt hätten, könne die Klage »ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer leistungsgerechten Honorierung der Apotheken« sein, heißt es in der BVDAK-Mitteilung.