In Deutschland ist seit 2004 gesetzlich geregelt, dass im Rahmen der klinischen Prüfung von Arzneimitteln unterschiedliche Wirkweisen bei Frauen und Männern erforscht werden müssen. Mit der Veröffentlichung und Gültigkeit der EU-Verordnung 536/2014 zu klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln wird eine weitere Harmonisierung des Prozesses innerhalb Europas und damit eine weitere Verbreiterung der Evidenzbasis erwartet.
Zudem könne die Neuregelung der Beteiligung schwangerer und stillender Frauen gemäß EU-Verordnung in Kombination mit weiteren Strategien zur Verbesserung der Datenlage beitragen. Nur durch eine umfassende Datengrundlage könne die sichere Anwendung von Arzneimitteln bei Frauen gewährleistet werden.