Frankreich testet QR-Code auf Beipackzetteln |
Jennifer Evans |
17.01.2024 11:00 Uhr |
Doch die EU-Kommission hat schon anklingen lassen, die elektronische Version in Zukunft womöglich verbindlich einzuführen, frühestens allerdings ab 2035. Voraussetzung ist jedoch, dass bis dahin die Mehrheit der Mitgliedstaaten die digitale Variante bereits zugelassen hat. Unabhängig davon soll der Patient weiterhin das Recht haben, auf Wunsch eine gedruckte Kopie der Packungsbeilage zu erhalten.
Die ABDA hatte in der Vergangenheit bereits Bedenken angemeldet. Die Standesvertretung will sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, dass »Apotheken nicht zu Druckereien werden«, was sie sowohl für ökologisch als auch für ökonomisch unsinnig erachtet, wie sie kürzlich gegenüber der PZ sagte.
Das European Medicines Regulatory Network hat sich laut der europäischen Arzneimittelagentur – EMA bereits auf Kriterien solcher digitalen Beipackzettel geeinigt. Dies bereite den Weg für »die weitere Verbreitung neutraler und aktueller Informationen auf allen Arzneimitteln, die Pateinten in der EU auf immer unterschiedlicheren elektronischen Kanälen zur Verfügung stehen«, heißt es.
In Zukunft sollen digitale Packungsbeilagen laut EMA auch Video- und Audio-Content enthalten oder Tools, die Nebenwirkungen melden. Vorher stehen aber noch einige Testläufe an. Der neue Standard sieht im Übrigen die FIHR-Schnittstelle vor, die auch von der Gematik genutzt wird.