Frankreich testet QR-Code auf Beipackzetteln |
Jennifer Evans |
17.01.2024 11:00 Uhr |
Frankreich will künftig Papier sparen und probiert nun aus, wie Apothekenkunden damit zurechtkommen, Beipackzettel per QR-Code abzurufen. / Foto: Adobe Stock/JackF
In Frankreich wird es auf einigen Arzneimittelschachteln bald einen QR-Code geben. Die Rede ist laut der französischen Nachrichtenagentur AFP zunächst von Paracetamol und Ibuprofen als auch von weitverbreiteten Antibiotika und Krebsmedikamenten. Das einjährige Pilotprojekt unter der Leitung der nationalen Agentur für Arzneimittelsicherheit (ANSM) und der Generaldirektion für Gesundheit beginnt im ersten Halbjahr 2024.
Geplant ist nach AFP-Angaben eine sanfte Einführung der elektronischen Packungsbeilage, sprich: Die Papierversion wird bleiben und erst einmal nur durch einen QR-Code ergänzt. Scannt der Patient diesen, erhält er weitere Informationen zu dem Präparat sowie zusätzliche Merkblätter und Videos.
Die französische Regierung will demnach auf diese Weise vorab testen, wie die digitale Variante in der Bevölkerung ankommt. Findet sie Anklang, könnte eine komplette Umstellung auf eine papierlose Version stattfinden. Menschen, für die der Zugang zu digitalen Informationen schwierig sei, erhielten auch in Zukunft noch einen Ausdruck in der Apotheke, hieß es.
Die EU-Kommission wünscht sich den digitalen Beipackzettel schon länger, unter anderem, um Arzneimittel leichter über EU-Grenzen hinweg austauschen zu können. Eine Studie zu digitalen und multilingualen Packungsbeilagen hatte die EU-Kommission bereits 2022 veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung der Arzneimittelgesetzgebung auf europäischer Ebene war das Thema elektronische Packungsbeilage wieder stärker in den Fokus gerückt.
Nicht nur angesichts der Lieferengpass-Problematik wird die digitale Version immer relevanter, auch berufspolitisch. Für die Vor-Ort-Apotheken dürfte das mehr Aufwand bedeuten, wenn sie Patienten die Informationen mündlich erklären oder die Packungsbeilage erst in der benötigten Sprache ausdrucken müssen. Derzeit ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie eine elektronische Packungsbeilage oder einen Beipackzettel aus Papier anbieten wollen.