Pharmazeutische Zeitung online
»Apothera«

Folgerezepte-App mit Doc Morris-Vergangenheit

Am 1. September 2022 startete nicht nur die E-Rezept-Pilotphase in Deutschland, sondern auch die Arzneimittel-App Mya des Start-ups Apothera. Mya richtet sich an Chroniker und soll deren gesamte »Patient Journey« von der Beschaffung von Folgerezepten bis zur Medikamenteneinnahme regeln. Mit an Bord bei Apothera ist Doc-Morris-Gründer Ralf Däinghaus.
Cornelia Dölger
30.11.2022  09:00 Uhr

Vry: Makelverbot und freie Apothekenwahl sichergestellt

Wie sieht der Bestellvorgang konkret aus? Vry beschreibt das Vorgehen gegenüber der PZ wie folgt: Geht ein Medikament zur Neige, kann die App den Patienten daran erinnern. Dieser kann dann den Barcode auf der Packung scannen und über die App den behandelnden Arzt auswählen – für das nächste Mal sind dann sowohl Medikament als auch behandelnder Arzt hinterlegt. Der Arzt bekommt dann zum Beispiel per Brief, Fax oder über gesicherte elektronische Wege die Bitte, ein Folgerezept auszustellen. Er kontrolliert daraufhin die Medikation und entscheidet, ob er ein Folgerezept ausstellt oder den Patienten für eine Kontrolluntersuchung in die Praxis einbestellt. »Die Hoheit darüber, wie oft ein Patient letztendlich in die Praxis kommen soll, liegt natürlich immer beim behandelnden Arzt«, so Vry. Ist ein Folgerezept möglich, geht diese Information laut Unternehmen an die App und die Bestellung wird ausgelöst. 

Wie aber, also über welche (technischen) Pfade genau das Rezept dann vom Arzt über den Patienten in die Apotheke kommt, wie Mya also den Kontakt zu den Apotheken herstellt und welche Apotheken überhaupt mitmachen, ist nicht klar. Die E-Rezept-Einführung stockt und eine voll digitale Übertragung der Rezeptdaten vom Arzt über den Patienten an die Apotheke ist zumindest flächendeckend in Deutschland immer noch reine Zukunftsmusik. Zu den technischen Hürden kommen rechtliche: Wie genau will das Unternehmen sicherstellen, dass der Patient eine freie Apothekenwahl hat und auch das Makelverbot beachtet wird? Bei all diesen Fragen ging Vry nicht ins Detail, sondern betonte lediglich: »Das Konzept von Mya wurde und wird mit erfahrenen Medizinrechtsanwälten entwickelt und auf Rechtssicherheit überprüft und entspricht allen medizin- und apothekenrechtlichen regulatorischen Bestimmungen, inklusive der Beachtung von Makelverbot und freier Apothekenwahl.« Die Kunden würden in ihrer Apothekenwahl in keiner Weise eingeschränkt, egal ob bei lokalen oder Versandapotheken. 

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