Unabhängig von dieser Reform tritt nach Auskunft des Ministeriums jedoch die Gesetzesänderung hinsichtlich der OTC-Preisgestaltung bereits im April 2022 in Kraft. Damit dürfen Apotheken den Verkaufspreis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in ihrem eigenen Ermessungsspielraum gestalten. Allerdings sei es ihnen dabei nicht erlaubt, unter die Großhandelspreise zu fallen, Mehrwertsteuer eingerechnet, heißt es zur PZ. Laut der aktuellsten Aufstellung der ABDA entfallen auf Medikamente in Finnland derzeit 10 Prozent, während der allgemeine Mehrwertsteuersatz bei 24 Prozent liegt. Deutschland hingegen unterscheidet nicht. Arzneimittel werden hierzulande mit den üblichen 19 Prozent besteuert.