Festbeträge für drei Monate ausgesetzt |
Auch Apotheken sollen mithelfen, die Lage zu entschärfen. Das will die Bundesregierung erreichen, indem die in der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehaltenen Abgaberegeln verstetigt werden. Nach den gelockerten Regeln dürfen Apotheken bei Nicht-Verfügbarkeit auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben und beispielsweise auseinzeln oder stückeln. Zudem soll es erstmals eine pauschale Vergütung für das Lieferengpass-Management in den Apotheken geben. Vorgesehen sind 50 Cent für »Arzneimittel, für die der Beirat eine versorgungskritische Lage festgestellt hat und für die die Apotheke eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten muss«, heißt es in den Eckpunkten.