Fehlerhafte E-Rezepte |
Alexander Müller |
16.10.2023 15:05 Uhr |
Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat die Apotheken der ABDA zufolge im Juni sogar von der Prüfpflicht befreit. Demnach erhält der Name der verordnenden Person im Datensatz des E-Rezepts den »Status eines reinen Anzeigewertes«, sodass eine Abweichung zwischen Namen in der Verordnung und Namen in der Signatur keine Prüfrelevanz mehr habe. »Führend ist stets der Name aus der qualifizierten Signatur«, teilt die ABDA mit. Der Beschluss wurde zwar von der Mehrheit der Gematik-Gesellschafter gefasst, allerdings gegen die Stimmen des GKV-Spitzenverbands. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Kassen zu diesem Beschluss verhalten.
Aus Sicht der Apotheken wäre wünschenswert, dass diese Abweichungen schon beim Ausstellen gar nicht mehr passieren können. Damit ließe sich die aktuell besorgniserregend hohe Fehlerquote bei den E-Rezepten drücken.
Insbesondere mit der Einführung des EGK-Verfahrens im Juli, also der Einlösung des E-Rezepts via elektronischer Gesundheitskarte, sind die Zahlen deutlich nach oben gegangen, zuletzt auf mehr als 80.000 E-Rezepte pro Tag. Gemessen am Gesamtvolumen bewegen sich die digitalen Verordnungen aber immer noch im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.