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Finanzaufsicht

FDP hinterfragt Rolle der BaFin bei der AvP-Insolvenz

Mitte September hatte die Finanzaufsicht BaFin einen Sonderbeauftragten ins private Apotheken-Rechenzentrum AvP entsandt. Einen Tag später beantragte dieser das Insolvenzverfahren. Nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zu dem Thema stellt der FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg kritische Fragen zur Rolle der Finanzaufsicht.
Benjamin Rohrer
09.10.2020  11:45 Uhr
FDP hinterfragt Rolle der BaFin bei der AvP-Insolvenz

Am vergangenen Mittwoch hat sich der Gesundheitsausschuss in einer mehrstündigen Sitzung mit der AvP-Insolvenz beschäftigt. Die PZ hatte darüber berichtet. Die Abgeordneten sprachen unter anderem mit dem Sonderbeauftragten Ralf R. Bauer, der von der Finanzaufsicht BaFin Mitte September ins Rechenzentrum geschickt wurde, um dort die Geschäfte zu übernehmen. Auch der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos berichtete über die AvP. Teilnehmern zufolge ging es unter anderem um finanzielle Hilfen für die betroffenen Apotheker und um die Gründe für die wirtschaftliche Schieflage bei AvP.

Aus Sicht der FDP ist ein Thema bei der Anhörung zu kurz gekommen. Die Liberalen wollen nochmals die Rolle der BaFin aufarbeiten. Gegenüber der PZ schilderte FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg was in den Tagen vor dem Beginn des Insolvenzverfahrens in der AvP passierte. Diese Chronologie gebe seiner Fraktion »insbesondere mit Blick auf die Rolle der BaFin zu denken«, so Schinneburg.

Schinnenburg: Warum hat die AvP noch Gelder ausgeschüttet?

Wörtlich erklärte der FDP-Politiker: »Am 5. September hat die Behörde erstmals von den Problemen bei der AvP erfahren - also an einem Wochenende. Über den nächsten Schritt gibt es unterschiedliche Angaben: Gegenüber meinem Fraktionskollegen Christian Dürr erklärte die Bundesregierung, dass erst am 10. September dem Unternehmen gläubigerschädliche Verfügungen verboten wurden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Gelder mehr abfließen, damit die Insolvenzmasse nicht verringert wird. Im Ausschuss hieß es aber, dass diese Verfügung schon am 7. September ausgesprochen wurde. Klar ist, dass erst am 11. September zunächst ein sogenannter schwacher Sonderbeauftragter von der Bafin ins Unternehmen geschickt wurde, der dann feststellen musste, dass trotz der Verfügung noch Gelder im dreistelligen Millionenbereich abgeflossen sind. Und erst dann kam der starke Sonderbeauftragte in die AvP, der daraufhin die Insolvenz beauftragte.«

Schinnenburg bezieht sich hier unter anderem auf die Anfrage des FDP-Haushaltsexperten Christian Dürr, über die die PZ berichtet hatte. Aus der Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage ging in der Tat hervor, dass die BaFin schon seit Anfang September von den Problemen in der AvP wusste. Außerdem bezieht sich Schinnenburg auf einen Punkt, von dem auch andere Teilnehmer der Ausschusssitzung berichtet hatten: Denn nachdem die Probleme bei der AvP bekannt wurden, hatte die Firma noch rund 125 Millionen Euro ausgeschüttet. Hier steht natürlich die Frage im Raum, ob diese Gelder nicht gemeinsam mit der Insolvenzmasse eingefroren werden sollten.

Schinnenburg will nun aufklären, ob die Finanzaufsicht im AvP-Fall möglicherweise versagt hat. Seine Fraktion hat daher eine neue, umfangreiche Anfrage an die Bundesregierung erstellt, in der es unter anderem darum geht, wann die Bundesregierung und die Aufsicht welche Fakten erfahren haben. Schinnenburg erklärt: »Für uns ergeben sich daraus viele Fragen: Welche Informationen hatte die BaFin vor dem 5. September? Und: Wenn die Behörde das Verbot gläubigerschädlicher Verfügungen aussprach, muss sie ja von schwerwiegenden Problemen ausgegangen sein. Wieso schickte sie dann zur Kontrolle erst Mitte September einen starken Sonderbeauftragten ins Unternehmen? Trotz der Verfügung konnten so die Gelder das Unternehmen verlassen und die Gläubiger womöglich geschädigt werden. Außerdem ist zu klären, wann die BaFin das Bundesministerium der Finanzen informierte.«

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