FA beklagt »reine Willkür« bei Engpasspauschale |
Cornelia Dölger |
26.08.2024 12:20 Uhr |
Die Antwort des BMG zur Engpasspauschale enttäuscht die Antragsteller. / Foto: imago images/Müller-Stauffenberg
Der Unterschied könnte gravierender nicht sein: Während die Apothekerschaft als Ausgleich für die Mehrarbeit durch Lieferengpässe 21 Euro pro Fall fordert, gewährte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lediglich 50 Cent. Das stieß auf Kritik und Unverständnis – welches der Verein Freie Apothekerschaft (FA) per Auskunftsantrag ans BMG aus dem Weg räumen wollte.
Der FA wollte wissen, auf welcher Berechnungsgrundlage der Betrag zustande kam, welche Erwägungen der konkreten Höhe zugrunde liegen und ob das Ministerium der Auffassung sei, dass der Zuschlagsbetrag dem Mehraufwand der Apotheken gerecht werde.
Die Antwort des BMG enttäuscht die Antragsteller, wie sie jetzt in einer Mitteilung erklärten. Entsprechend harsch ist die Kritik des FA. Denn wie es die geringe Höhe des Betrags bereits erahnen ließ, soll die Engpasspauschale nicht zur Kompensierung der Mehrarbeit der Apotheken dienen; sie stellt überhaupt keinen Anspruch auf Kostendeckung dar, wie es in der BMG-Antwort heißt. Ein Affront, wie die Erste FA-Vorsitzende Daniela Hänel in der Mitteilung kritisiert.
Denn mit dieser Einlassung habe der BMG eingeräumt, dass der Mehraufwand der Apotheken beim Lieferengpassmanagement dem Ministerium »weniger wert ist als ein Toilettenbesuch auf der Autobahn«. Die Antwort des BMG zeige die tatsächliche – nämlich geringe – Wertschätzung gegenüber den Apotheken, indem sie deren Arbeit »in einer Art Würfelspiel« honoriere.
Der Betrag von 50 Cent sei »rein willkürlich« festgelegt worden; die BMG-Antwort belege dies. Hänel weiter: »Nun haben wir es schriftlich, dass willkürliche Entscheidungen vom Gesundheitsminister und BMG getroffen werden, ohne sachliche Erhebungen und Kalkulationen, ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen inklusive der nachgewiesenen, begründeten Berechnungen der Apothekerschaft.«
Neben der Anfrage zur Engpasspauschale hat die FA kürzlich beim BMG kürzlich auch nach dessen Beweggründen für das Durchboxen des Card-Link-Verfahrens in der Gematik-Gesellschafterversammlung gefragt. Das E-Rezept-Einlöseverfahren, von dem insbesondere die Versender profitieren, war auf herbe Kritik und Sicherheitsbedenken gestoßen, die das BMG aber offenbar ignorierte.
Die Freie Apothekerschaft versucht derzeit verstärkt, apothekerliche Belange auf rechtlichem Wege durchzusetzen. So reichte sie im April eine Klage gegen den Bund ein, um die Anpassung des Fixhonorars zu erstreiten. Zudem will sie die Versender in die Schranken weisen und per Eilantrag die Niederlande –den Sitz von DocMorris und Co. – von der Liste der Länder streichen lassen, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen. Der Versender Shop Apotheke kassierte wegen seines E-Rezept-Bonusmodells zudem eine Abmahnung von dem Verein.