FA befragt Länder zu Versenderkontrolle |
Versender wie Shop Apotheke hat die FA bei ihren IFG-Anträgen an die Gesundheitsministerien der Länder im Blick. / © Shop Apotheke
Dass Versender und lokale Apotheken die gleichen Vorgaben zu erfüllen haben, ist erklärtes Ziel der schwarz-roten Koalition und im Pflichtenbuch von Union und SPD festgeschrieben. Neuen Zündstoff bekommt das Thema durch die jüngste Rechtsprechung zu Rx-Rabatten; der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli grünes Licht für Boni nach alter Rechtslage gegeben, worauf sich eine Diskussion über die rechtlichen Grenzen für Versender entspann. Wer die Kontrolle über Doc Morris und Co. konkret übernimmt, ist bis dato eine ziemlich akademische Diskussion; stets wird bei der Frage nach der Zuständigkeit auf andere verwiesen, oftmals auf die Länder.
An diese wendet sich nun die Freie Apothekerschaft (FA). Der Verein hat laut einer Mitteilung in allen Bundesländern Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, »um endlich Klarheit über die Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung im In- und Ausland zu schaffen«. Im Blick hat die FA EU-Versender wie Doc Morris und Shop Apotheke, die mit ihren Rx-Rabattaktionen die hierzulande geltenden Vorgaben »strukturell umgehen, während Präsenzapotheken in Deutschland reguliert und streng überwacht werden«.
Die Anträge richten sich demnach an die Gesundheitsministerien. Aufdecken will der Verein »ein Vollzugsdefizit bei grenzüberschreitenden Online-Anbietern« – denn bislang seien die Ungleichheiten gegenüber den Versendern von der Bundesregierung nicht ausgeräumt worden. Entsprechend fordert der Vorstand »nachvollziehbare Antworten auf Fragen zu Zuständigkeiten, Häufigkeit der Kontrollen, Sanktionen und zum internationalen Informationsaustausch«. Beauftragt wurde die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, mit deren Unterstützung die FA bereits etliche juristische Vorstöße gegen Missstände im Apothekenwesen unternommen hat.
Unter anderem will der Verein wissen, welche Behörde innerhalb des jeweiligen Bundeslandes für die Einhaltung der Vorschriften über die Arzneimittelpreisbindung zuständig ist, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage solche Kontrollen vorgenommen werden, ob Verstöße aufgedeckt wurden und wenn ja, welche.