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PZ Nachgefragt

F*** dich!

Hasskommentare im Netz sind ein relevantes Problem – selbst in der eigentlich gesitteten Apothekenbranche. Kolleginnen und Kollegen beschimpfen sich gegenseitig oder Vertreterinnen und Vertreter der eigenen Standesvertretung. Das könnte künftig berufsrechtliche Konsequenzen haben.
Alexander Müller
19.01.2024  18:00 Uhr

Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) hat mit einem einstimmigen Beschluss ihre Berufsordnung geändert, um künftig berufsrechtlich gegen Mitglieder vorgehen zu können, die sich im Netz beleidigend gegenüber Kolleginnen und Kollegen äußern. Die Kammer will damit ein Zeichen setzen, wie Geschäftsführer Danny Neidel im Podcast »PZ Nachgefragt« ausführt.

»Wir haben das Gefühl, das wird immer mehr, immer intensiver«, sagt Neidel. Kommentare, die nicht nur an der Grenze des guten Geschmacks kratzen, sondern eindeutig beleidigend und diffamierend sind. Berufspolitisch aktive Apothekerinnen müssten sich immer wieder misogyne Sprüche anhören, kritisiert der Geschäftsführer. »Das ist etwas, wo jeder Demokrat erschrocken sein muss«, so Neidel.

In erster Linie müssen die Betroffenen strafrechtlich gegen solche Beleidigungen vorgehen. Kommt es zu einer Verurteilung, kann die Kammer aber den »berufsrechtlichen Überhang« prüfen. Neidel weiß, dass das juristisch ein heikles Thema ist, weil es auch der Kammer nicht darum gehe, Kritik abzuwürgen oder die freie Meinungsäußerung zu beschränken.

Neidel hat Sorge, dass es auch in der Apothekenbranche irgendwann zu Fällen kommt, wo der Hass im Netz tatsächlich in Taten umgesetzt wird. »Ich lebe in einem Bundesland, da werden vor dem Privathaus von Kommunalpolitikern Demonstrationen gemacht und mit der Taschenlampe in die Kinderzimmer geleuchtet.« Hier müsse die Kammer Verantwortung übernehmen und rechtzeitig ein Zeichen setzen. Das habe die Kammerversammlung mit der beschlossenen Ergänzung der Berufsordnung getan.

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