Extra Zugriffsrechte für Dispensierdaten |
Jennifer Evans |
23.10.2020 15:28 Uhr |
Mehr Differenzierung: Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten soll nach Plänen des BMG künftig immer kleinteiliger geregelt sein. / Foto: Adobe Stock/Maksim Kabakou
Anfang der Woche war bekannt geworden, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits konkrete Pläne für ein weiteres Gesetz mit dem Schwerpunkt Digitalisierung hat. Die PZ hatte bereits über das erste Konzept aus dem Ministerium berichtet. Es ging unter anderem um den Ausbau von Videosprechstunden sowie die EU-Öffnung der Telematik-Infrastruktur (TI).
Künftig soll es Apotheken aber auch möglich sein, das E-Rezept personenspezifisch abzurufen. Bislang geht dies nämlich nur verordnungsspezifisch. Das bedeutet, eine Offizin soll die digitale Verordnung dann auf Basis der Krankenversichertennummer des Patienten abrufen können, beispielweise durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) oder einer »alternativen digitalen Identität«, heißt es.
Nach Auffassung des BMG muss es in Zukunft außerdem für die Dispensierdaten zum E-Rezept eine eigene Datenkategorie geben, die sich von den Daten des E-Rezepts unterscheidet. Entsprechend sind dafür eigene Regeln in Sachen Zugriffsberechtigung erforderlich, die bisher fehlen. In dem Papier heißt es: »Insbesondere ist bei diesen Zugriffsrechten ein Betreiberausschluss vorzusehen.«
Um insgesamt für alle Akteure im Gesundheitswesen Standards und Schnittstellen unterschiedlicher Systeme transparent zu machen, will das BMG darüber hinaus das Interoperabilitätsverzeichnis vesta zu einer Wissensmanagement-Plattform weiterentwickeln. Den Hut hat dabei die Gematik auf, die mit dem Ziel gemeinsamer Standards entsprechende Arbeitskreise koordinieren und unterstützen soll.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.