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Neues Digitalisierungsgesetz

Extra Zugriffsrechte für Dispensierdaten

Im Zuge eines neuen Digitalisierungsgesetzes plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einige Neuregelungen rund um das E-Rezept, unter anderem soll der Zugriff auf Dispensierdaten einschränkt werden.
Jennifer Evans
23.10.2020  15:28 Uhr

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits konkrete Pläne für ein weiteres Gesetz mit dem Schwerpunkt Digitalisierung hat. Die PZ hatte bereits über das erste Konzept aus dem Ministerium berichtet. Es ging unter anderem um den Ausbau von Videosprechstunden sowie die EU-Öffnung der Telematik-Infrastruktur (TI).

Künftig soll es Apotheken aber auch möglich sein, das E-Rezept personenspezifisch abzurufen. Bislang geht dies nämlich nur verordnungsspezifisch. Das bedeutet, eine Offizin soll die digitale Verordnung dann auf Basis der Krankenversichertennummer des Patienten abrufen können, beispielweise durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) oder einer »alternativen digitalen Identität«, heißt es.

Nach Auffassung des BMG muss es in Zukunft außerdem für die Dispensierdaten zum E-Rezept eine eigene Datenkategorie geben, die sich von den Daten des E-Rezepts unterscheidet. Entsprechend sind dafür eigene Regeln in Sachen Zugriffsberechtigung erforderlich, die bisher fehlen. In dem Papier heißt es: »Insbesondere ist bei diesen Zugriffsrechten ein Betreiberausschluss vorzusehen.«

Um insgesamt für alle Akteure im Gesundheitswesen Standards und Schnittstellen unterschiedlicher Systeme transparent zu machen, will das BMG darüber hinaus das Interoperabilitätsverzeichnis vesta zu einer Wissensmanagement-Plattform weiterentwickeln. Den Hut hat dabei die Gematik auf, die mit dem Ziel gemeinsamer Standards entsprechende Arbeitskreise koordinieren und unterstützen soll.

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