| Alexander Müller |
| 03.02.2026 10:22 Uhr |
Allerdings hat auch Scanacs nach wie vor keinen leichten Stand im Markt, weil die Krankenkassen den Mehraufwand der Einzelabrechnung scheuen. In Baden-Württemberg hat die AOK daher einen neuen Arzneiversorgungsvertrag mit den Verbänden geschlossen. Die Rechenzentren erhalten demnach früher im Monat einen höheren Abschlag. Damit verpflichten sich die Kassen, spätestens zum 3. Kalendertag des Monats eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des Durchschnittsbetrags der drei vorherigen Monate an das Rechenzentrum zu leisten. Das Argument einer verbesserten Liquidität durch die Direktabrechnung ist damit ausgehebelt.
In der Ergänzung zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung heißt es zudem: »Die Abrechnung einer Apotheke über mehrere Rechenzentren ist nicht zulässig.« Das erschwert die Direktabrechnung, weil ein relativ stabiler Anteil an Verordnungen nach wie vor als Papierrezepte ausgestellt wird – insbesondere im hochpreisigen Marktsegment. Scanacs bietet über die Kooperation mit dem AZ Nord zwar auch diese Dienstleistung an, formal sind es damit aber zwei Rechenzentren.