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EU will Gentechnik-Regeln für Lebensmittel lockern

Gentechnisch veränderte Lebensmittel – bei diesem Gedanken ist vielen Menschen in Deutschland unwohl. Nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Regeln dazu zu lockern. Wie ist die Faktenlage?
AutorKontaktdpa
Datum 10.07.2023  09:00 Uhr
EU will Gentechnik-Regeln für Lebensmittel lockern

Eine Lockerung der derzeit relativ strengen EU-Regeln könnte dazu führen, dass bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg auf den Markt finden. Während etwa Grüne, SPD und Umweltorganisationen vor Lockerungen warnen, wollen beispielsweise Wissenschaftler und FDP mehr Freiheiten.

Es gibt laut Forschenden keinen begründeten Zweifel an den Methoden. Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik etwa betont, dass den vorgeschlagenen Zulassungskriterien langjährige Erfahrung und Erkenntnisse zugrunde lägen, und von solchen Mutationen, die auch natürlich entstehen könnten, kein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt ausgehe. Zudem unterliege jede neue Sorte weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung, sagte er. Sprich: Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt.

Wie sind Gentechnikverfahren bisher geregelt und was ist neu?

Unter das EU-Gentechnikrecht fallen unter anderem Methoden, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden, etwa Gene aus einem Bakterium in Mais. Diese sogenannte Transgenese fällt unter die strengen Zulassungsregeln und muss deklariert werden. Zudem zählt dazu ein Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung, das in der Praxis mehrere Jahre dauert. Das soll auch weiterhin der Fall sein.  Ausgenommen sollen künftig gentechnisch veränderte Pflanzen werden, die auch durch herkömmliche Methoden wie Auslese oder Kreuzung hätten entstehen können.

Verbraucher könnten künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch Gentechnik-Verfahren veränderte Lebensmittel essen würden. Deswegen kritisiert etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Vorhaben der Kommission. «Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission steht diese Wahlfreiheit auf dem Spiel», sagte Michaela Schröder vom VZBV.

Produkte, in denen gekennzeichnete gentechnisch veränderte Pflanzen verarbeitet sind, haben in Deutschland im Verkauf derzeit keine Bedeutung. Indirekt landet Gentechnik auch jetzt schon auf unseren Tellern. «Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden», heißt es auf der Internetseite das Landwirtschaftsministerium.

Zudem sind bestimmte Methoden, bei denen etwa genetische Veränderung durch Bestrahlung oder Chemikalien vorgenommen wird, bereits jetzt teils von der Regulierung und Kennzeichnung nach Gentechnikrecht ausgenommen. «Auch wenn die Methode brutal klingt, ist das klassische Zucht», betonte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad.

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