EU-Verordnung zu Zahlungsverzug vom Tisch? |
Ev Tebroke |
24.07.2025 14:30 Uhr |
»Der Vorschlag ist nicht nur ungeeignet, um sein erklärtes Ziel der Schaffung einer Kultur des pünktlichen Zahlungsverhaltens zu erreichen, sondern er behindert auch die Bemühungen der Kommission, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für nicht in der EU ansässige Unternehmen zu gewährleisten«, heißt es in dem offenen Brief der Verbände.
Die neu vorgesehenen Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung würden in ihrer Gesamtheit weitreichende negative Auswirkungen haben. So würde etwa eine einheitliche starre Zahlungsfrist für alle Sektoren die Vertragsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigen. Darüber hinaus würde der Vorschlag nicht nur die Vertragsfreiheit untergraben, sondern auch die offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb gefährden, die durch das EU-Recht garantiert ist (Artikel 3 Absatz 2 EUV, Artikel 119, 120 AEUV, Artikel 16 Charta der Grundrechte) und ohne private Autonomie undenkbar ist.
»Die aktuelle Initiative zur Änderung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie würde mehr schaden als nutzen«, so ein Sprecher. Für den vollversorgenden Pharmagroßhandel sei klar: »Die flexiblen Zahlungsziele, die unsere Mitglieder den Apotheken gewähren, müssen auch weiter möglich sein.« Die Politik sollte nicht an Prozessen rühren, »die unsere Vor-Ort-Apotheken entlasten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung stärken«, unterstreicht der Phagro.