EU-Verordnung zu Zahlungsverzug vom Tisch? |
Ev Tebroke |
24.07.2025 14:30 Uhr |
Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten war von Anfang an gegen die geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. / © Imago/NurPhoto
Nach Angaben des Großhandelsverbands Phagro zeichnet sich derzeit ab, dass die EU-Kommission den Verordnungsentwurf auf Drängen der Mitgliedstaaten zurückzieht. Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten – einschließlich Polen, das ursprünglich den Impuls gegeben hatte – lehnte eine weitere Befassung sowohl durch die EU-Kommission als auch durch das Parlament ab, heißt es vonseiten des Phagro auf Anfrage der PZ. Demnach zeigt sich auch ihr europäischer Dachverband des vollversorgenden Großhandels (GIRP) aufgrund der derzeitigen Informationslage in Brüssel zuversichtlich, dass die Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug nicht umgesetzt wird.
Die Verordnung sah ursprünglich vor, dass Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ihre Rechnungen zahlen müssen. Ansonsten drohten Strafzahlungen. Für die Wirtschaft bedeuten solche starren Zahlungsfristen jedoch erhebliche Nachteile, wie ein Sprecher des Phagro gegenüber der PZ betonte. Denn insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wie etwa Apotheken, profitieren von flexiblen und längeren Zahlungsfristen.
Zuletzt ist laut Phagro im Rahmen der zum 30. Juni 2025 beendeten polnischen Ratspräsidentschaft noch ein Kompromissvorschlag eingebracht worden. Dieser sah unter anderem eine Zahlungsfrist von maximal 120 Tagen im B2B-Bereich vor, ergänzt durch eine 60-tägige Prüfungsfrist sowie spezifische Vorgaben für den öffentlichen Sektor. Zudem war ein öffentliches EU-Schuldnerregister geplant, mit Meldepflicht für Gläubiger und Bußgeldandrohungen bei Nichtanzeige.
»Dieser Vorschlag wurde formal an die dänische Ratspräsidentschaft zur weiteren Befassung übergeben, taucht jedoch in deren Programm nicht mehr auf«, so der Phagro-Sprecher. Es werde erwartet, dass das Thema nicht weiterverfolgt und der ursprüngliche Vorschlag durch die Kommission zurückgezogen wird – auch wenn ein formeller Rückzug in Brüssel erfahrungsgemäß nicht leicht durchzusetzen sei.
Um einem Rückzug Nachdruck zu verleihen, hatte der Phagro sich kürzlich unter der Ägide des Bundesverbands Großhandel, Außenwirtschaft und Dienstleistungen (BGA) erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen und an den zuständigen EU-Kommissar Valdis Dombrovskis appelliert, das Vorhaben fallen zu lassen. Dombrovskis ist als EU-Kommissar für Vereinfachung und Umsetzung zuständig für Bürokratieabbau.
»Der Vorschlag ist nicht nur ungeeignet, um sein erklärtes Ziel der Schaffung einer Kultur des pünktlichen Zahlungsverhaltens zu erreichen, sondern er behindert auch die Bemühungen der Kommission, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für nicht in der EU ansässige Unternehmen zu gewährleisten«, heißt es in dem offenen Brief der Verbände.
Die neu vorgesehenen Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung würden in ihrer Gesamtheit weitreichende negative Auswirkungen haben. So würde etwa eine einheitliche starre Zahlungsfrist für alle Sektoren die Vertragsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigen. Darüber hinaus würde der Vorschlag nicht nur die Vertragsfreiheit untergraben, sondern auch die offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb gefährden, die durch das EU-Recht garantiert ist (Artikel 3 Absatz 2 EUV, Artikel 119, 120 AEUV, Artikel 16 Charta der Grundrechte) und ohne private Autonomie undenkbar ist.
»Die aktuelle Initiative zur Änderung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie würde mehr schaden als nutzen«, so ein Sprecher. Für den vollversorgenden Pharmagroßhandel sei klar: »Die flexiblen Zahlungsziele, die unsere Mitglieder den Apotheken gewähren, müssen auch weiter möglich sein.« Die Politik sollte nicht an Prozessen rühren, »die unsere Vor-Ort-Apotheken entlasten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung stärken«, unterstreicht der Phagro.