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Late Payment Act
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EU-Verordnung zu Zahlungsverzug vom Tisch?

Es ist sozusagen der Anti-Skonto: der Zahlungsverzug. Um Unternehmen vor verspäteten Zahlungen zu schützen, hat die EU 2023 eine neue Verordnung geplant. Doch gut gedacht war hier anscheinend nicht gut gemacht: Was als Hilfe für den Mittelstand geplant war, stieß auf scharfe Kritik. Nun könnte das Vorhaben bald vom Tisch sein.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 24.07.2025  14:30 Uhr
EU-Verordnung zu Zahlungsverzug vom Tisch?

Nach Angaben des Großhandelsverbands Phagro zeichnet sich derzeit ab, dass die EU-Kommission den Verordnungsentwurf auf Drängen der Mitgliedstaaten zurückzieht. Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten – einschließlich Polen, das ursprünglich den Impuls gegeben hatte – lehnte eine weitere Befassung sowohl durch die EU-Kommission als auch durch das Parlament ab, heißt es vonseiten des Phagro auf Anfrage der PZ. Demnach zeigt sich auch ihr europäischer Dachverband des vollversorgenden Großhandels (GIRP) aufgrund der derzeitigen Informationslage in Brüssel zuversichtlich, dass die Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug nicht umgesetzt wird.

Die Verordnung sah ursprünglich vor, dass Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ihre Rechnungen zahlen müssen. Ansonsten drohten Strafzahlungen. Für die Wirtschaft bedeuten solche starren Zahlungsfristen jedoch erhebliche Nachteile, wie ein Sprecher des Phagro gegenüber der PZ betonte. Denn insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wie etwa Apotheken, profitieren von flexiblen und längeren Zahlungsfristen.

Kompromissvorschlag nicht mehr auf dem Programm

Zuletzt ist laut Phagro im Rahmen der zum 30. Juni 2025 beendeten polnischen Ratspräsidentschaft noch ein Kompromissvorschlag eingebracht worden. Dieser sah unter anderem eine Zahlungsfrist von maximal 120 Tagen im B2B-Bereich vor, ergänzt durch eine 60-tägige Prüfungsfrist sowie spezifische Vorgaben für den öffentlichen Sektor. Zudem war ein öffentliches EU-Schuldnerregister geplant, mit Meldepflicht für Gläubiger und Bußgeldandrohungen bei Nichtanzeige.

»Dieser Vorschlag wurde formal an die dänische Ratspräsidentschaft zur weiteren Befassung übergeben, taucht jedoch in deren Programm nicht mehr auf«, so der Phagro-Sprecher. Es werde erwartet, dass das Thema nicht weiterverfolgt und der ursprüngliche Vorschlag durch die Kommission zurückgezogen wird – auch wenn ein formeller Rückzug in Brüssel erfahrungsgemäß nicht leicht durchzusetzen sei.

Um einem Rückzug Nachdruck zu verleihen, hatte der Phagro sich kürzlich unter der Ägide des Bundesverbands Großhandel, Außenwirtschaft und Dienstleistungen (BGA) erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen und an den zuständigen EU-Kommissar Valdis Dombrovskis appelliert, das Vorhaben fallen zu lassen. Dombrovskis ist als EU-Kommissar für Vereinfachung und Umsetzung zuständig für Bürokratieabbau.

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