| Melanie Höhn |
| 03.12.2025 14:00 Uhr |
Die wichtigsten vom EU-Rat eingeführten Änderungen betreffen die Beschaffung kritischer Arzneimittel und ihrer Wirkstoffe. / © Adobe Stock/splitov27
Seit Mitte März 2025 existiert der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zum »Critical Medicines Act« (CMA), der darauf abzielt, Versorgungsengpässe bei wichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika, Insulin und Schmerzmitteln zu beheben. Die neuen Regeln sollen die Diversifizierung der Lieferketten fördern, kollaborative Beschaffungsmodelle erleichtern und Anreize zur Stärkung der pharmazeutischen Produktion in den EU-Ländern schaffen.
Nun hat sich der Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Verhandlungsposition verständigt, wie in Zukunft Versorgungsengpässe bekämpft und wie die Widerstandsfähigkeit der EU angesichts der anhaltenden Herausforderungen für die Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln in Europa gestärkt werden kann.
Damit habe man »einen wichtigen Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass europäische Patientinnen und Patienten Zugang zu den benötigten Arzneimitteln haben«, sagte die dänische Gesundheitsministerin und Innenministerin Sophie Løhde gestern. »Das Gesetz über kritische Arzneimittel wird die Verfügbarkeit lebenswichtiger Arzneimittel stärken, Versorgungsengpässe verringern und eine widerstandsfähigere Lieferkette für kritische Gesundheitsprodukte in ganz Europa aufbauen.
Die wichtigsten vom EU-Rat eingeführten Änderungen betreffen die Beschaffung kritischer Arzneimittel und ihrer Wirkstoffe. Der Rat hat in seinem Standpunkt Folgendes beschlossen: