EU plant Voucher-Lösung für Antibiotika |
Jennifer Evans |
07.02.2023 10:30 Uhr |
Im Vorfeld hatte Kyriakides zu den Inhalten lediglich Andeutungen gemacht. Nach einer Diskussion vor dem Europäischen Parlament erwähnte sie, es werde stärkere Lieferverpflichtungen für Medikamente geben sowie frühzeitgiere Engpass-Meldungen beziehungsweise Rücknahmen. Außerdem sei eine größere Transparenz der Lagerbestände geplant. Darüber, wo die konkreten Probleme bei der Erhebung von Bestandsdaten in der Apotheke liegen, hatte die PZ schon ausführlich berichtet.
Laut PZ-Informationen wollen die Gesundheitsminister der EU-Staaten im Mai zunächst informell zusammenkommen, um sich über die Reformentwürfe der EU-Kommission zur Arzneimittelgesetzgebung auszutauschen. Die größten Bedenken der Branche sind, inwieweit die aktuellen Pläne der EU-Kommission in Zukunft tatsächlich die nationalen Gesundheitssysteme beeinflussen werden und was das für die Eigenverantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten bedeutet. Grundsätzlich hat die EU-Kommission zwar das Vorschlagsrecht in der Gesetzgebung, kann die Rechtsakte aber nur umsetzen, wenn die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zugestimmt haben. An den aktuell kursierenden Arbeitsentwürfen kann sich also demnächst noch einiges ändern.
Eine Notiz der EU-Kommission aus dem vergangenen Dezember hatte zunächst auch nicht mehr Aufschluss über die geplanten Inhalt gegeben als die Eckpunkte für die Pharmastrategie aus dem November 2020 bereits verrieten. Demnach geht es darum, Innovation zu fördern, in der EU ein »ausgewogenes System« für Arzneimittel zu schaffen, das sowohl wirtschaftliche Aspekte als auch Innovationen belohnt.
Relativ schwammig war darin auch festgehalten, dass die EU-weite Versorgungssicherheit und die Nachhaltigkeit der pharmazeutischen Industrie steigen sowie die Bürokratie sinken soll. Jedoch hieß es in der Notiz auch: Die Reform ziele darauf ab, die »funktionalen Merkmale des derzeitigen Systems« beizubehalten, aber »anzupassen, zu verbessern und zu ergänzen, wo dies erforderlich« sei. Wie viel davon in den Rechtsakten nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten noch übrig bleiben wird, bleibt abzuwarten.
Zunächst müssen EU-Parlament und EU-Rat zu den Kommissionvorschlägen ihre Position einnehmen. Im Anschluss folgen dann die sogenannten Trilog-Verhandlungen von Kommission, Rat und Parlament, bevor die endgültige Reform verabschiedet wird.