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Covid-Impfstoff

EU-Kommission hielt laut Gericht zu viel geheim

In der Pandemie schloss die EU-Kommission milliardenschwere Deals über Impfstoffdosen, hielt diese aber teilweise geheim. Damit hat sie gegen EU-Recht verstoßen, wie ein Gericht urteilte. Die gemeinsame Impfstoffbeschaffung der Europäischen Kommission sei dennoch »unter dem Strich ein Erfolg« gewesen, sagte der Europapolitiker Peter Liese (EVP).
dpa
17.07.2024  12:38 Uhr

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedsstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang.

2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.

»Impfstoffbeschaffung unter dem Strich ein großer Erfolg«

Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.

Der Europapolitiker Peter Liese (EVP) äußerte sich zur Impfstoffbeschaffung durch die Europäische Kommission, die »unter dem Strich ein großer Erfolg« gewesen sei. »Es ist nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn verschiedene europäische Länder Impfstoff gehabt hätten, andere aber nicht, und es war auch wichtig, dass sich die Europäische Kommission während der gesamten Pandemie und insbesondere im Frühjahr 2021 engagiert hat, um schnell mehr Impfstoff zu bekommen«, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP.

»Jeder, der das Verhalten der Europäischen Kommission heute kritisiert, sollte sich die Situation im Februar und März 2021 in Erinnerung rufen. In Israel, Großbritannien und den USA gab es bereits reichlich Impfstoff, während die Mengen für die Europäische Union noch sehr bescheiden waren«, so Liese. Dass man in dieser Situation mit den Firmen spreche und auch auf einen Teil der Forderungen der Firmen eingehe, damit die europäische Bevölkerung schnell ausreichend Impfstoff bekomme, ist aus seiner Sicht nicht zu beanstanden.

»Dass Impfgegner dies beanstanden, ist keine Überraschung, aber jeder, der selbst gerne den Schutz durch die Impfung wollte, muss sich fragen, ob er den Wunsch der Unternehmen nach Schwärzung einzelner Passagen widersprochen hätte und damit die Lieferung weiter verzögert hätte«, sagte der Europapolitiker. Es sei gut, wenn die Juristen der Kommission das Urteil jetzt im Detail analysieren und daraus Konsequenzen ziehen, aber die Schlussfolgerung, dass die Kommission hier alles falsch gemacht habe, könne man schon beim ersten Blick auf das Urteil entkräften.

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