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Geplante Reform
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EU fragt nach Meinung der Apotheker zum Arzneimittelrecht

Zur geplanten Reform des Arzneimittelrechts der Europäischen Union (EU) hat die Kommission am Dienstag eine öffentliche Konsultation gestartet. Damit können alle Heilberufler sowie Patienten und Interessensorganisationen ihre Meinung zu geplanten Änderungen im Arzneimittelrecht abgeben. Die Konsultation läuft per Online-Fragebogen, die Abgabe ist bis Ende Dezember 2021 möglich.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 29.09.2021  15:00 Uhr

Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten, Probleme mit antimikrobiellen Resistenzen und zu teure Arzneimittel – diese Herausforderungen sollen unter anderem im Rahmen der geplanten Reform des Arzneimittelrechts der Europäischen Union (EU) gelöst werden. Um die Reform unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Praxis durchzuführen, ist die EU auch auf die Hilfe der europäischen Apothekerinnen und Apotheker angewiesen.

Die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, forderte am Dienstag alle »interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Interessensträger auf, uns darin zu unterstützen, die EU-Vorschriften für die Zukunft zu gestalten und dabei auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen und unsere Industrie innovativ und weltweit wettbewerbsfähig zu halten«. Denn: Ein modernisierter und zweckdienlicher Rechtsrahmen für Arzneimittel sei ein Schlüsselelement einer starken Europäischen Gesundheitsunion und von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, vor denen dieser Sektor steht, so Kyriakides.

Konkret können sich ab jetzt alle Ärzte, Apotheker, aber auch Patienten, Interessengruppen, Organisationen, Hochschulen sowie Forschende oder die Arzneimittelindustrie bis zum 21. Dezember 2021 in einem öffentlichen Konsultationsverfahren zur geplanten Arzneimittelrechts-Reform äußern. In einem umfangreichen Online-Fragebogen hakt die EU beispielsweise nach, ob das jetzige Arzneimittelrecht in Bezug auf den Gesundheitsschutz, die einfache Entwicklung neuer Medikamente oder die Verfügbarkeit von Generika und Biosimilars ausreicht. Aber auch zu künftigen neuen Regelungen fragt die EU nach, beispielsweise was getan werden müsste, um Innovationen bei neuen Medikamenten zu fördern oder ob es bestimmte Anreize für die Entwicklung neuer Antibiotika geben sollte, die im Kampf gegen resistente Keime nur gezielt eingesetzt werden. Zudem stellt die EU verschiedene mögliche Konzepte vor, um Lieferengpässe von Medikamenten zu bekämpfen. Untersucht wird auch die Frage, wie Umweltrisiken eingedämmt werden können, die durch den Gebrauch von Arzneimitteln entstehen. Alle, die den Fragebogen ausfüllen, können die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten bewerten oder eigene Ideen als Freitext einbringen.

Hintergrund des Konsultationsverfahrens ist die im November 2020 in der EU angenommene Arzneimittelstrategie, die sich einige neue Ansätze, wie die Schaffung von erschwinglichen Arzneimittelpreisen oder besserer Zugang zu neuen Medikamenten, auf die Fahnen geschrieben hat. Insbesondere die Pandemie hat in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Arzneimittelversorgung in der EU nicht immer sichergestellt ist. Diese Herausforderungen sollen nun nach der letzten umfassenden Überarbeitung des Arzneimittelrechts vor knapp 20 Jahren in den kommenden Jahren angegangen werden. Bis Ende 2022 ist etwa die Überarbeitung der allgemeinen Arzneimittelvorschriften vorgesehen. Weitere Initiativen sollen sich auf die Bewertung von Gesundheitstechnologien, den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten oder auch Rechtsvorschriften für Arzneimittel für Kinder beziehen.

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