| Lukas Brockfeld |
| 26.02.2026 15:45 Uhr |
Ethanol wird als Desinfektionsmittel in vielen Bereichen eingesetzt. / © Imago/Zoonar
Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) hat am Dienstag eine Stellungnahme verabschiedet, mit der sie die Zulassung von Ethanol als Desinfektionsmittel unterstützt. Aktuell werden alle vor 2013 in der EU auf den Markt gebrachten Biozide darauf geprüft, ob sie Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden könnten und damit in die Kategorie der CMR-Gefahrstoffe fallen.
Die Entscheidung der Echa wurde mit Spannung erwartet. Lange stand die Befürchtung im Raum, dass Ethanol als krebserregender Gefahrstoff klassifiziert werden könnte. Ethanol hätte dann nicht mehr als Desinfektionsmittel genutzt werden dürfen. Die Pharmaindustrie und eine ganze Reihe an Organisationen aus dem Gesundheitssystem, darunter auch die ABDA, hatten daher immer wieder vor einer solchen Einstufung gewarnt.
Die Echa begründet ihre Entscheidung auch damit, dass die Auswirkungen von Ethanol beim Desinfizieren der Haut noch nicht ausreichend erforscht seien. Die krebserregenden Effekte von Alkohol hätten sich bisher vor allem beim oralen Konsum gezeigt. Mit der Stellungnahme der Echa ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, die endgültige Entscheidung wird von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten getroffen.
Die ersten Reaktionen auf die Entscheidung der Echa fallen erleichtert aus. »Die klare Aussage, dass Ethanol als Desinfektionsmittel sicher anwendbar ist und für dieses Verwendungen keine CMR-Einstufung erhält, ist ein wichtiges Signal für den Infektionsschutz in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen«, sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Der Verband warnt jedoch davor, die Entscheidung als komplette Entwarnung für die gesamte Ethanol-Regulierung zu interpretieren. Der Beschluss der Echa beziehe sich nur auf Ethanol in Desinfektionsmitteln. Eine Entscheidung zur Verwendung von Ethanol als Hilfs- und Lösungsmittel in der Arzneimittelproduktion läge nicht vor.
»Für die Arzneimittelproduktion gilt: Hier steht die formale und inhaltliche Entscheidung noch vollständig aus. Dazu kommt, dass das parallele CLH-Verfahren unter der CLP-Verordnung – also die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Ethanol – noch gar nicht begonnen hat«, so Dorothee Brakmann.
Pharma Deutschland will das EU-Verfahren daher weiterhin eng begleiten. Der Verband betont, dass es verlässliche und sichere Rahmenbedingungen für den Ethanoleinsatz in der Arzneimittelproduktion brauche.