Es muss was in Bewegung kommen |
»In unserem alltäglichen Leben spielt Bewegung eine immer geringere Rolle, besonders jetzt im Lockdown. Sie ist aber nötig, um den Rücken fit zu halten«, sagt DGOU-Präsident Professor Dr. Dieter C. Wirtz. Dabei komme es nicht auf intensives Training im Fitness-Studio oder im Sportverein an. Grundsätzlich gelte quer durch alle Altersgruppen: Jede Art von Bewegung sei gut und selbst einfache Aktivitäten helfen dem Rücken.
Ob Spazierengehen, Schwimmen oder Gartenarbeit, ob Hula Hoop, Stand-up-Paddling oder Bouldern in jüngeren Lebensjahren: »Wichtig ist, überhaupt etwas zu tun. Welche Art von Bewegung das ist, ist zweitrangig. Der Mensch ist evolutionär gesehen ein Lauftier und kein Faultier«, ergänzt Professor Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.
Wie auch immer: »Mit mindestens 30 Minuten Bewegung am Tag tut man seinem Rücken etwas Gutes, wobei sich kleine Trainingseinheiten mit etwas Motivation und Aufmerksamkeit problemlos in fast jeden Alltag einbauen lassen«, so Wirtz und Kladny mit Verweis auf die Nationale Versorgungs-Leitlinie (NVL) »Nicht-spezifischer Rückenschmerz«. Diese hebt gleichermaßen die Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivitäten im Rahmen multimodaler Therapieoptionen hervor.
Ursache für die Entstehung und Chronifizierung nicht spezifischer Rücken- und Nackenschmerzen sei ein komplexes Gemisch aus psychologischen, sozialen und biophysikalischen Faktoren, heißt es in der NVL weiter. Um diesen tieferen Ursachen zu begegnen, könnten gegebenenfalls auch Maßnahmen der kognitiven Verhaltenstherapie beziehungsweise Entspannungsverfahren wie die progressive Muskelrelaxation erforderlich werden.
Das Autorenteam der NVL betont, dass die medikamentöse Therapie nicht-spezifischer Kreuzschmerzen eine rein symptomatische Behandlung ist. Diese könne jedoch – in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurzzeitig wie möglich – angezeigt sein, wenn Patienten bei der Durchbrechung des Teufelskreises Schmerzen, mangelnde körperliche Aktivität, Schmerzen Unterstützung brauchen. Sie hätte zudem ihre Berechtigung, wenn nicht tolerable Beschwerden trotz multimodaler Therapieoptionen weiter bestehen bleiben.
Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass insbesondere bei der Langzeitanwendung relevante Risiken mit zum Teil erheblichen gesundheitlichen Folgen bestehen. Die sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung bei gleichzeitiger Aufklärung und Information des Patienten über die Pathogenese der Schmerzen sowie Wirkmechanismen, Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen der eingesetzten Analgetika sei unumgänglich.