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Kassen-Vorschlag zu Engpässen

»Es geht nicht um Einblicke in die Apotheken-Warenlager«

Sollten Ärzte vor einer Arzneimittel-Verordnung wissen, welche Arzneimittel in den Apotheken gerade verfügbar sind und bei welchen Präparaten Defekte bestehen? Mit einer solchen Idee hatte der GKV-Spitzenverband die Apotheken zuletzt verärgert. Der Kassenverband stellt nun aber klar: Es gehe ihm nicht um Einblicke in die Warenlager der Apotheken.
Benjamin Rohrer
27.01.2023  12:30 Uhr

Schon bald könnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den ersten Entwurf zu einem Generika-Gesetz vorstellen. Zentraler Punkt des Gesetzes ist die Bekämpfung und das bessere Management von Arzneimittel-Lieferengpässen. Während im BMG offenbar der letzte Feinschliff am Entwurf läuft, spitzt sich die politische Diskussion auf Ebene der Interessenvertretungen zu. Zuletzt hatte ein Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes bei einem Fachgespräch im Bundestag für Ärger bei den Apothekern gesorgt.

Mehrere Teilnehmer des Gespräches hatten gegenüber der PZ berichtet, dass der Kassenverband mehr Transparenz über die Liefersituation bei Arzneimitteln einforderte. Konkret sollten den verordnenden Ärzten schon vor der Verordnung Informationen darüber vorliegen, ob die jeweiligen Arzneimittel gerade defekt sind oder nicht. Die ABDA reagierte am heutigen Freitag mit einer Pressemitteilung auf die Kassen-Idee: »Eine gläserne Apotheke beseitigt keinen einzigen Lieferengpass, sondern sorgt nur für Ängste und Befürchtungen bei Patientinnen und Patienten, dass auch ihre persönlichen Daten für Marketing- oder Versicherungszwecke ausgewertet und letztlich missbraucht werden können«, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

ABDA und Lindemann (FDP) gegen Warenlager-Einblicke

Und auch aus der Ampel-Koalition gab es eine erste ablehnende Stimme zu dem Vorschlag: Der apothekenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Lars Lindemann, erklärte auf Twitter, dass gläserne Apotheken und eine »Misstrauenskultur« die Engpass-Probleme nicht lösen könnten.

GKV-SV: BfArM soll Daten zentral sammeln

Der GKV-Spitzenverband fühlt sich allerdings missverstanden und weist darauf hin, dass man niemals einen direkten ärztlichen Einblick in die Warenlager der Apotheken gefordert habe. Auf Nachfrage der PZ erklärte ein Verbandssprecher: »Der GKV-Spitzenverband hat zu keinem Zeitpunkt Einblick in die Warenlager der Apotheken gefordert. Vielmehr hat der GKV-Spitzenverband in der Fachanhörung (…) seine bereits in der Vergangenheit geäußerte Forderung wiederholt, auf allen Ebenen der Arzneimittelversorgung Transparenz über die Nicht-Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu schaffen. Diese Daten sollten zentral vom BfArM gesammelt werden und adäquat aufbereitet allen an der Arzneimittelversorgung Beteiligten elektronisch, z. B. über Softwarelösungen, zur Verfügung gestellt werden. Dabei wären auch die verordnenden Ärztinnen und Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware mit einzuschließen.«

Wie sich diese von den Kassen geforderte BfArM-Liste von der schon vorhandenen Engpass-Datensammlung beim BfArM unterscheiden soll, erklärte der Kassenverband nicht. Trotzdem sieht man »Vorteile für alle beteiligten Gruppen«. Denn: Wenn bereits vor der Verordnung Engpässe oder zu erwartende Engpässe bekannt sind, könne schnell gegengesteuert werden – beispielsweise mit einer geänderten Verordnung (anderes Arzneimittel, andere Packungsgröße, etc.). Auch für die Apotheken sieht der GKV-SV Vorteile: »Der Aufwand im Umgang mit Lieferengpässen könnte reduziert werden, so würde eine zentrale Meldung den eigenen Aufwand für Bestellung oder Dokumentation verringern. Dabei geht es nicht um einen Einblick in die Lagerhaltung der Apotheke, sondern um allgemeine Informationen über Lieferengpässe, die im Rahmen der üblichen Arbeitsprozesse zur Verfügung stehen. Dies verbessert die Versorgung der Versicherten, hilft Wege zu reduzieren, vermindert den Rückspracheaufwand zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Apotheken und verringert den Aufwand der Apotheken«, so der Sprecher.

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