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Vimseltinib
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Erster Wirkstoff bei Riesenzelltumor

Mit Vimseltinib ist erstmals ein Wirkstoff für Patienten mit bestimmten seltenen, lokal aggressiven Weichteiltumoren im Handel. Profitieren können Betroffene, die nicht für eine Operation infrage kommen.
AutorKontaktKerstin A. Gräfe
Datum 02.12.2025  09:30 Uhr
Erster Wirkstoff bei Riesenzelltumor

Der tenosynoviale Riesenzelltumor (TGCT) ist ein seltener gutartiger, aber lokal aggressiver Tumor, der Gelenke, Sehnen oder Schleimbeutel schädigen kann. Die Erkrankung tritt in der Regel zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr auf. Zu den Symptomen gehören Schmerzen, Schwellungen, Steifigkeit und Schwierigkeiten bei der Bewegung. Zwar ist ein TGTC nicht lebensbedrohlich, doch die resultierenden chronischen Schmerzen und Funktionseinschränkungen können die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Die Standardtherapie ist eine Operation.

Mit Vimseltinib (Romvimza™ 14 mg/20 mg/30 mg Hartkapseln, Deciphera Pharmaceuticals) ist nun erstmals eine medikamentöse Option in dieser Indikation verfügbar. Indiziert ist der neue Wirkstoff zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit symptomatischen TGCT, die mit einer klinisch relevanten Verschlechterung der körperlichen Funktionsfähigkeit assoziiert sind und bei denen chirurgische Optionen ausgeschöpft sind oder zu einer inakzeptablen Morbidität oder Behinderung führen würden.

Hemmung des Rezeptors CSF1R

Vimseltinib ist ein selektiver Tyrosinkinase-Inhibitor, der am CSF1R (Colony Stimulating Factor 1 Receptor) angreift. CSF1R gilt als zentraler Treiber der TGCT-Pathogenese. Vimseltinib hemmt die CSF1R-Autophosphorylierung sowie die CSF1-vermittelte Signaltransduktion. Dadurch reduziert sich die Zahl CSF1R-abhängiger Zellen wie Makrophagen und Entzündungszellen. Somit werden Tumorwachstum und Proliferation gestoppt.

Die empfohlene Dosis beträgt 30 mg zweimal wöchentlich im Abstand von mindestens 72 Stunden. Bei Unverträglichkeiten wie zum Beispiel Juckreiz, der bei 27 Prozent der Behandelten auftrat, kann die Dosis stufenweise auf 20 mg beziehungsweise 14 mg zweimal wöchentlich reduziert werden. Bei Patienten, die auch 14 mg nicht vertragen, sollte die Therapie abgesetzt werden.

Die Hartkapseln können unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen werden. Sie sind unzerkaut und unversehrt zu schlucken. Beschädigte Kapseln dürfen nicht verwendet werden. Die Behandlung wird fortgesetzt, solange der Patient davon einen Nutzen hat und keine inakzeptable Toxizität auftritt.

Hat der Patient die Einnahme vergessen und sind seit dem vorgesehenen Einnahmezeitpunkt weniger als 48 Stunden verstrichen, sollte die vergessene Dosis so bald wie möglich eingenommen und die nächste Dosis zum üblichen Zeitpunkt eingenommen werden. Sind bereits mehr als 48 Stunden verstrichen, ist die vergessene Dosis auszulassen und die nächste Dosis zum üblichen Zeitpunkt einzunehmen.

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