Ersatzkassen verzichten auf Retax bei Entlassrezepten |
Cornelia Dölger |
19.03.2024 11:06 Uhr |
Rezept ausstellende Krankenhausärztinnen und -ärzte haben seit dem vergangenen Sommer andere Vorgaben zum Entlassmanagement als Apotheken – ein Dilemma, das mit einem Retaxverzicht einiger Kassen nun entschärft wurde. / Foto: Adobe Stock/nimito
Die Vertragspartner haben demnach eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024 vereinbart und wollen sich rechtzeitig über eine mögliche Verlängerung verständigen, heißt es heute im ABDA-Newsroom.
Bereits Ende vergangener Woche hatte der Apothekerverband Schleswig-Holsten (AVSH) in einem Sonderrundschreiben Details genannt. Demnach erklären sich BARMER, DAK, HEK, hkk, KKH und TK bereit, folgende Regeln bei der Versorgung von Versicherten mit Entlassrezepten ab 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gegen sich gelten zu lassen:
Enthalte eines der Felder (Personalienfeld oder Codierzeile) die »75« und das jeweils andere Feld die »77«, verwende das Rechenzentrum zur Abrechnung die Ziffer aus dem Personalienfeld, so der AVSH.
Auch die AOK Nordwest sieht laut AVSH von Beanstandungen im Rahmen des Entlassmanagements ab. Diese Regelung werde für Rezepte mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 verlängert, so der AVSH, soweit es nicht vorher zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Einigung zum Entlassmanagement gebe. Dieser Retaxverzicht gelte aktuell weiterhin nur für die AOK Nordwest.