Pharmazeutische Zeitung online
Dosierungsangabe auf Rezept

Ersatzkassen machen Friedensangebot

Bei fehlenden Dosierangaben auf dem Rezept wollen die Ersatzkassen bis Ende des Jahres von Retaxierungen absehen. Das hat der Bundesverband vdek dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zugesichert.
Ev Tebroke
26.11.2020  15:00 Uhr

Seit 1. November müssen Ärzte auf dem Rezept verpflichtend auch Angaben zur Dosierung machen. So sieht es die 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor. Eine verbindliche Dosierangabe bei der Verschreibung von Fertigarzneimitteln hatten die Apotheker lange gefordert. Dies schließe eine kritische Informationslücke zwischen Arzt, Patient und Apotheke und verbessere und somit die Arzneimitteltherapie maßgeblich, hieß es. Leider klappt die Umsetzung aber bislang nicht reibungslos, und die Angaben fehlen, sind nicht korrekt aufgedruckt oder nicht nachvollziehbar. Die Apotheken sind daher nach wie vor gezwungen sind, mit dem Arzt Rücksprache zu halten und die Verordnungen entsprechend zu ergänzen. Denn bei Formfehlern auf dem Rezept können Krankenkassen gegenüber den Apothekern die Abrechnung der Verordnung verweigern.

Eigentlich sollten die Rezepte die erforderlichen Dosierangaben nun automatisch enthalten, denn Angaben erfolgen softwaregestützt und die Praxissoftware der Ärzte ist nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Anfang Oktober mit einem entsprechenden Update aktualisiert. Jedoch scheint die Umstellung manchen Praxen noch Probleme zu bereiten, sodass nach wie vor viele Rezepte ohne die notwendigen Dosierangaben in den Apotheken ankommen.

Damit die Apotheken nicht die Leidtragenden sind, haben zumindest die Ersatzkassen nun zugesagt, bis zum Jahresende von Retaxierungen abzusehen. Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitteilt, hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) zugesichert, »dass es bei Arzneimittelverordnungen wegen fehlender Dosierungsangaben des Arztes beziehungsweise vergessener Ergänzung durch die Apotheke keine Retaxationen bis 31. Dezember 2020 geben wird«. Kein Entgegenkommen gibt es demnach aber von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), diese wollen laut DAV keine Retax-Friedenspflicht vereinbaren, mit dem Argument, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Pflichtangaben zur Dosierung auf dem Rezept zu beachten seien. Der DAV sei derzeit auch mit der Knappschaft in Kontakt, eine Reaktion stehe aber noch aus, heißt es.

Fehlende Angaben ergänzen

Da die Prüfung und Ergänzung fehlender Angaben auf der Verschreibung im Apothekenalltag sehr zeitraubend ist, hatten die Apotheker seit Langem auf Erleichterungen gepocht. Die geänderte AMVV trägt dem nun Rechnung und erlaubt dem Apotheker, grundsätzlich auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt fehlende Angaben zu »heilen«, also selbst nachzutragen: so etwa den Vornamen der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme. Auch können sie fehlende Angaben zur Dosierung nachtragen, wenn diese ihnen bekannt sind, wie etwa den Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst; oder den Hinweis auf eine schriftliche Dosierungsanweisung.

In dringenden Fällen dürfen sie folgende Punkte ergänzen: das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist; das Datum der Ausfertigung; die Darreichungsform, sofern die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, des Wirkstoffs oder des in der Apotheke hergestellten Arzneimittels nicht eindeutig ist; die Angaben zur Gebrauchsanweisung bei in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln; die Angaben zur Dosierung.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa