Pharmazeutische Zeitung online
Apotheken vor Ort

Ersatzkassen halten Botendienste für lukratives Geschäft

Seit Kurzem ist gesetzlich verankert: Apotheken vor Ort erhalten für jeden Botendienst 2,50 Euro. Den Ersatzkassen schmeckt das gar nicht. Die Kosten dafür seien enorm und für einige Offizinen durchaus lukrativ, kritisieren sie.
Jennifer Evans
18.08.2021  12:30 Uhr

In der Coronavirus-Pandemie hat der Gesetzgeber erstmals eine Vergütung für den Botendienst der Apotheken eingeführt. Ziel war es, die Kontakte aus Gründen des Infektionsschutzes in den Offizinen so gering wie möglich zu halten. Zuerst gab es 5 Euro pro Lieferung, später dann 2,50 Euro. Letztere Summe landete schließlich auch im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das im Dezember 2020 in Kraft trat. Seitdem muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dafür bezahlen, wenn Patienten sich ihre Rx-Medikamente nach Hause liefern lassen wollen. »Die Abrechnung dieser Leistung ist zudem an keinerlei Bedingung geknüpft, also gerade nicht auf notwendige Fälle wie beispielsweise gebrechliche Patientinnen und Patienten beschränkt«, bemängelt der der Verband der Ersatzkassen (vdek) und beschwert sich in seinem aktuellen Magazin außerdem über die enormen Kosten, die diese neue Leistung mit sich bringt.

Eines der Argumente: Die Versandapotheken erbringen diesen Service auch kostenfrei. »Arzneimittel kosten die GKV bei den Vor-Ort-Apotheken mehr als bei konkurrierenden Versandapotheken«, heißt es. Allein im vergangenen Jahr mussten die Ersatzkassen nach eigenen Angaben für 7,2 Millionen Botendienste aufkommen, die insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 29 Millionen Euro ausmachten. Die Honorarregelung für den Lieferservice galt ab April 2020. Durchschnittlich seien etwa 4 Prozent der Arzneimittelabgaben im Wege des Botendiensts erfolgt, berichten sie. Auch als dann im Oktober 2020 das Honorar von 5 Euro auf 2,50 Euro sank, reduzierte sich nach Beobachtungen des vdek die Menge der Auslieferungen nicht. Unabhängig davon hält er die aktuelle Vergütung für »immer noch auskömmlich«.

Saarland rechnet die meisten Botendienste ab

Am häufigsten stellen demnach Apotheken im Saarland Botendienste in Rechnung (Anteil von 6,3 Prozent aller abgegebenen Arzneimittel), gefolgt von Offizinen in Rheinland-Pflanz (5,8 Prozent) sowie Hessen und Schleswig-Holstein (jeweils 5,4 Prozent). In städtischen Regionen wie Hamburg (3,2 Prozent) oder Berlin (2,1 Prozent) ist die Quote hingegen niedriger. Die Apotheken nutzten diese neue Abrechnungsmöglichkeit allerdings in sehr unterschiedlichem Ausmaß, kritisiert der Verband. »Allein 24 Apotheken (von über 14.000) sind für ein Viertel der Ausgaben verantwortlich«, heißt es. Bei den fünf Spitzenreitern, die die höchsten Beträge abgerechnet hätten, liege die Quote durchschnittlich bei 17 Prozent. »Das heißt: Jedes sechste Arzneimittel wird nicht mehr in der Apotheke ausgehändigt, sondern per Boten zugestellt und die Kosten dafür in Rechnung gestellt. Einige Apotheken rechneten sogar für bis zu 50 Prozent aller Arzneimittel einen Botendienst ab.«

Für diese Betriebe ist der Botendienst in den Augen der Ersatzkassen ein echtes Geschäft. Sie rechnen vor: »Während die durchschnittliche Apotheke seit Einführung etwa 2000 Euro für den Botendienst von den Ersatzkassen erhalten hat, erlöste der Spitzenreiter im gleichen Zeitraum mehr als 70.000 Euro. Hochgerechnet auf die gesamte GKV und ein ganzes Jahr ergibt sich der schwindelerregende Wert von etwa 200.000 Euro.«

Mit Einführung des E-Rezepts befürchtet der vdek, dass die Apotheken vor Ort von diesem Service – allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht – in Zukunft noch häufiger Gebrauch machen könnten. Kosten für Personal und Fuhrpark rechneten sich nämlich eher, wenn eine Offizin häufiger Lieferungen mit Arzneimitteln ausfahre, so die Begründung. Und auch grundsätzlich erachtet der Verband das Honorar für diese Leistung als ungeeignet, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung zu stärken.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa