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Antibiotika
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Ersatzkassen bezuschlagen europäische Hersteller

Sechs Ersatzkassen haben erstmals Antibiotika nach den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) ausgeschrieben und erfolgreich bezuschlagt.
AutorKontaktPZ
Datum 13.05.2024  15:06 Uhr

Mit dem am 27. Juli 2023 in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetz (ALBVVG) will der Gesetzgeber erreichen, dass Arzneimittel künftig wieder besser verfügbar sind. Es sieht unter anderem vor, dass Krankenkassen im Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge Antibiotika-Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion bevorzugen. Die Unternehmen müssen außerdem den Medikamentenbedarf für mehrere Monate vorrätig halten. 

Unter Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) haben die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstmals Antibiotika nach den Regelungen des ALBVVG ausgeschrieben und erfolgreich bezuschlagt. Bei der Ausschreibung ging es um acht Antibiotika-Wirkstoffe. Dabei handelt es sich um Amoxicillin+Clavulansäure, Cefpodoxim, Ceftriaxon, Clarithromycin, Clindamycin, Dexamethason+Gentamicin, Doxycyclin sowie Moxifloxacin.

Umsatzstärkstes Antibiotikum aus europäischer Produktion

Bei der Ausschreibung der Ersatzkassen waren für jeden Antibiotika-Wirkstoff drei Zuschläge vorgesehen, wobei jeweils ein Zuschlag Herstellern mit europäischer Wirkstoffproduktion vorbehalten war. »Eines der umsatzstärksten Antibiotika haben wir in der jetzigen Ausschreibung aus europäischer Produktion bezuschlagt. Aber längst nicht für alle Lose wurde auch ein EU-Wirkstoff angeboten«, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. »Um die Liefersicherheit zu stärken, setzen die Ersatzkassen weiterhin gezielt auf das Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bieter pro Wirkstoff zum Zug kommen, sodass bei einem möglichen Ausfall Alternativen zur Verfügung stehen.«

Laut Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, ist das Gesetz »ein erster Schritt, um die Versorgungssicherheit zu stärken«. Die verpflichtende Bevorratung sei wichtig, genauso wie die Bevorzugung der europäischen Produktion. Trotzdem müsse man weiter auf die weltweiten Lieferketten schauen. »Wir brauchen mehr Spielräume, um die Hersteller zu robusteren und diversifizierteren Lieferketten zu verpflichten«, sagte Baas.

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