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Frist endet bald
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Erinnerung: Impfstoffbedarf übermitteln

Um den Bedarf an Grippeimpfstoffen für die kommende Saison zu ermitteln, braucht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Daten – auch von Apotheken. Diese sollten sich zeitnah an der entsprechenden Onlineumfrage des Deutschen Apothekerverbands (DAV) beteiligen, erinnert aktuell der Apothekerverband Schleswig-Holstein. Die Frist läuft bald ab.
AutorKontaktPZ
Datum 12.01.2026  11:30 Uhr

Nach § 132e SGB V ist der DAV verpflichtet, den Bedarf an Impfstoffen zur Anwendung in der Apotheke bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an das PEI zu übermitteln. Noch bis zum 14. Januar um 12 Uhr ist die Onlinebefragung des DAV freigeschaltet, auf diese Frist weist der Apothekerverband Schleswig-Holstein aktuell hin.

Erbeten werden Daten zum Bedarf für die Saison 2026/27. Die Apotheken sollten demnach nur die Menge an Grippeimpfstoffen angeben, die sie voraussichtlich zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in ihrer Apotheke bestellen werden; eine Bedarfsabfrage bei den Ärzten erfolge separat über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), so der Verband.

Innerhalb der anonymen Befragung würden keine sensiblen Daten erhoben. Lediglich die Zuordnung der Apotheke zu einem Kammerbezirk sei relevant. Der Verband weist darauf hin, dass es sich bei der Bedarfsübermittlung nicht um eine Bestellung handele. Diese tätigen die Apotheken im Frühjahr wie gewohnt beim Hersteller oder über den Großhandel.

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