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ABDA-Positionen zur Europa-Wahl
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Ergänzen, aber nicht bevormunden

Angesichts der bevorstehenden Europa-Wahl vom 23. bis 26. Mai 2019 hat die ABDA fünf Kernpositionen veröffentlicht. Dabei bekennt sie sich nach eigenen Angaben klar zur EU und »gegen nationale Abschottungstendenzen«. Gleichzeitig fordert sie, die besondere Rolle der Gesundheitspolitik sowie des Gesundheitswesens als nationalstaatlichen Kompetenzbereich zu achten.
AutorEv Tebroke
Datum 28.09.2018  15:23 Uhr

»Die Verwaltung des Gesundheitssystems und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten finanziellen Mittel liegen in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten«, heißt es in dem vom Geschäftsführenden Vorstand nun veröffentlichten Papier. In dem Zusammenhang pocht die ABDA auf die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. Die EU könne ergänzend tätig werden, indem sie die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten fördert und ihre Tätigkeit wenn nötig unterstützt. Grundlage der europäischen Gesundheitspolitik sei aber die vorrangige Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Auch in der EU-Kommission sollte der Bereich Gesundheitspolitik entsprechend behandelt werden. Deshalb fordert die ABDA ausdrücklich, in der Kommission die für Gesundheit zuständige Generaldirektion beizubehalten.

Weitere Kernpunkte betreffen den Erhalt der Freiberuflichkeit des Apothekers, die Sicherstellung einer kontinuierlichen Arzneimitteltherapiesicherheit sowie die verantwortungsbewusste Nutzung der Chancen der Digitalisierung.

Das Thema Lieferengpässe wird ebenfalls unterstrichen. Angesichts der zunehmenden Probleme von Produktionsausfällen und Verunreinigungen bei Arzneimitteln fordert die ABDA »eine zentrale Erfassung von Hinweisen auf Probleme in der Lieferkette, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen und dadurch Versorgungsengpässe zu verhindern«. Außerdem verlangt sie die »Umsetzung von Maßnahmen, um Lieferengpässen effizient vorzubeugen, die auf Grund der Produktionsverlagerung und Konzentrierung auf einen Wirkstoffhersteller außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zurückzuführen sind«. Es gelte Rahmenbedingungen zu schaffen, »damit die Wirkstoffproduktion auch wieder in Europa stattfindet und entsprechende Qualitätsstandards überprüfbar eingehalten werden«.

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