Entlassrezepte bleiben ein Problem |
Cornelia Dölger |
10.01.2024 15:30 Uhr |
Für Apotheken gilt diese Differenzierung nicht. Sie bekommen also Entlassrezepte, die wegen der widersprüchlichen Regeln aus Sicht der Verordnenden korrekt sind, aus Sicht der Apotheken aber nicht. Deshalb hatte der DAV den Apotheken schon im vergangenen Sommer empfohlen, Entlassrezepte als Privatrezepte abzurechnen, wenn sie nicht heilbar sind und keine neue, fehlerfreie Verordnung ausgestellt werden kann (etwa wenn der Verordnende nicht erreichbar ist). Ansonsten sei zu befürchten, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund der Formfehler bei der Ausstellung verweigerten.
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann betonte gegenüber der PZ, der Verband fordere die Krankenkassen auf, bei fehlerhaft ausgestellten Rezepten keine Beanstandungen und Rechnungskürzungen gegenüber den Apotheken auszusprechen. Derzeit müsse der DAV den Apotheken leider weiterhin empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte abzurechnen.
Die Gespräche mit dem GKV-SV würden fortgesetzt, so Hubmann weiter, es hätten sich für die Ausstellung und Abrechnung von Entlassrezepten aber in letzter Zeit keine neuen Entscheidungen ergeben. Er adressierte an die Krankenhäuser, die Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten umzusetzen, die sie selbst mit den Krankenkassen und Kassenärzten verhandelt hätten.