Engpasspauschale: Kein Anspruch auf Kostendeckung |
Cornelia Dölger |
01.08.2024 09:00 Uhr |
50 Cent pro Engpassfall – diesen Betrag bekommen Apotheken für das Lieferengpassmanagement. / Foto: Foto: PZ
50 Cent als Ausgleich für den Mehraufwand bei Lieferengpässen bekommen Apotheken, so sieht es das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) vor. 21 Euro hatten sie zuvor verlangt und die Berechnung für den ungleich höheren Betrag gleich mitgeliefert.
Der Tenor liegt dabei darauf, wie hoch der Mehraufwand und die daraus entstehenden Arbeitskosten für die Apotheken sind, wenn sie sich neben dem Alltagsgeschäft um Lieferengpässe kümmern müssen. Von bis zu sechs Stunden pro Woche und Apotheke sowie 20 Millionen Fällen pro Jahr geht die ABDA dabei aus.
Wie sich die 50 Cent zusammensetzen, die die Apotheken pauschal pro Fall bekommen, erschloss sich den Apotheken hingegen nicht; sie müssen den in § 3 Absatz 1a Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten Betrag hinnehmen, seit das ALBVVG vor gut einem Jahr in Kraft trat.
Hierzu solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Stellung nehmen, forderte unlängst die Freie Apothekerschaft (FA) und beauftragte ihre Hauskanzlei Brock Müller Ziegenbein damit, beim BMG einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu stellen.
Gefragt wurde darin nach der Berechnungsgrundlage, welche Erwägungen der konkreten Höhe zugrunde liegen und ob das Ministerium der Auffassung sei, dass der Zuschlagsbetrag dem Mehraufwand der Apotheken gerecht werde.
Für die FA-Vorsitzende Daniela Hänel schien klar, dass beim Zustandekommen vor allem Willkür und Unwissen der Abgeordneten eine Rolle spielten; anders sei nicht zu erklären, dass keiner von ihnen auf Anfrage habe darlegen können, wie der Betrag berechnet wurde, teilte sie seinerzeit mit.
Am 29. Mai ging der Antrag beim BMG ein – der PZ liegt nun eine Rückmeldung des BMG dazu vor. Aus ihr geht hervor, dass der Betrag, den die Politik immerhin als Aufwandsentschädigung für Apotheken gepriesen hat, gar nicht dazu gedacht ist, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lieferengpassmanagement zu kompensieren. Der Zuschlag erhebe keinen Anspruch auf Kostendeckung, teilte ein BMG-Sprecher der PZ mit. Vielmehr solle er »in moderater Form dazu dienen, der gestiegenen Anzahl an Lieferengpässen zu begegnen«, heißt es etwas nebulös.
Damit klärt sich nicht viel, belegt wird allerdings, was angesichts der Kluft zwischen 50 Cent und 21 Euro von vornherein auffiel: wie weit nämlich Apotheken und Ministerium in ihren Herangehensweisen auseinanderliegen. Während die ABDA konkret die Mehrkosten erstattet haben möchte, sieht das BMG den tatsächlich bezahlten Betrag offenbar eher als symbolische Geste denn als monetären Ausgleich für den Mehraufwand. Deutlich wird dies an der Formulierung in der Gesetzesbegründung, dass mit dem neuen Zuschlag der zusätzliche Aufwand »honoriert« werden solle.
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Vergütung der Apotheken eine Mischkalkulation darstelle, die alle im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anfallenden Tätigkeiten der Apotheken umfasse, erklärte der Sprecher weiter – ergo auch das Lieferengpassmanagement.