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Testverordnung

Ende der kostenlosen Freitestung ab 16. Januar

Heute ist die geänderte Testverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden, diese tritt am Montag, den 16. Januar, in Kraft. Damit sind ab dann die kostenlosen Corona-Bürgertests zum sogenannten »Freitesten« nicht mehr möglich.
dpa
PZ
13.01.2023  15:30 Uhr

Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird weiter beschränkt. Das sogenannte »Freitesten« wird ab 16. Januar nicht mehr möglich sein ist. Dies regelt die sechste geänderte Testverordnung, die heute im Bundeanzeiger veröffentlicht wurde und am kommenden Montag in Kraft tritt.   

Hintergrund sind nach Angaben des Bundesgesundheitsminsietriums (BMG) Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren - besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.

Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben »Bürgertests« von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen. Insgesamt haben somit noch drei Personengruppen Anspruch auf kostenlose Tests.

  1. Asymptomatische Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung (zum Beispiel Kliniken oder Pflegeheime) behandelt werden oder künftig behandelt werden sollen und Personen, die eine dort behandelte Person besuchen wollen;
  2. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines »Persönlichen Budgets« nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind;
  3. Pflegende Angehörige (§19, SGB XI).

Die Regeln für die Bürgertests waren bereits Ende November enger gefasst worden. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wurde damit weiter beschränkt. Die Einsparungen für den Bund schätzt das Ministerium auf 25 Millionen Euro für das Jahr 2023. 

Auch der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, die Finanzierung von Tests für »Freitestungen« zum 15. Januar zu stoppen. Die Vergütungen für die Anbieter wurden zuletzt von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test gesenkt.

Ende Februar 2023 sollen dann alle Personengruppen ihren Anspruch auf kostenfreie Coronatests verlieren.

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