EMA regelt Ablauf des Verteilmechanismus |
Im zweiten Dokument hat die MSSG mögliche Handlungsoptionen und Maßnahmen aufgelistet, die das Gremium den Mitgliedstaaten und der Kommission bei kritischen Arzneimittelengpässen vorschlagen kann. Diese sind in folgende 6 Handlungsbereiche unterteilt:
Zu den konkreten Handlungsoptionen gehören unter anderem auch Interaktionen mit Zulassungsinhabern und Herstellern zur Aufstockung und Umstrukturierung von Produktionskapazitäten, zur Errichtung von Mindestsicherheitsvorräten oder zur Umverteilung verfügbarer Bestände. Das MSSG bewertet und entscheidet in jedem Einzelfall von tatsächlicher oder potenzieller Arzneimittelknappheit, welche Maßnahmen verhältnismäßig und medizinisch notwendig sind. Das Gremium entscheidet auch, ob reguläre Aktivitäten ausreichen, um einen Mangel zu beheben, oder ob außergewöhnliche Maßnahmen notwendig sind.