Eintrag ins Organspende-Register per AOK-App möglich |
Nach Informationen der BZgA stehen derzeit etwa 8500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr 2022 gab es demnach bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten vermittelt, die auf ein Organ warten.
Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen laut BZgA bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann zum Beispiel über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.