Eintrag ins Organspende-Register per AOK-App möglich |
Seit März ist das Organspende-Register online. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche Entscheidung zum Thema dokumentieren. / Foto: IMAGO/Zoonar II
Mit der neuen Funktion will die AOK ihren Versicherten einen zusätzlichen Zugangsweg zu dem im März 2024 gestarteten Organspende-Register anbieten, teilte die Kasse heute mit. Ziel sei, die Versicherten zu motivieren, »ihre persönliche Entscheidung zum Thema Organspende im Online-Register zu dokumentieren«, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Dann müsse »im Falle des Falles kein Ausweis mehr gesucht oder der mutmaßliche Wille durch die Angehörigen ermittelt werden«, so Reimann.
Das Organspende-Register ist nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 18. März online. Bis zum 12. August hätten insgesamt 145.712 Menschen ihren Willen in das Online-Register eingetragen.
Laut BZgA ist das Organspende-Register ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem alle Bundesbürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, informiert die BZgA auf ihrer Website zur Organspende.
Das Register nimmt seinen Betrieb nach Informationen der BZgA schrittweise auf. Seit März 2024 können Bürger ihre persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende über www.organspende-register.de eintragen. Seit Juli sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen und können die dort hinterlegten Erklärungen abrufen. In der dritten Stufe, von Juli 2024 bis spätestens September 2024, kann das Register demnach über die Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe sollen bis zum 1. Januar 2025 auch Gewebeeinrichtungen ans Register angebunden werden.
Die AOK-App ermöglicht Versicherten nach Angaben der Kasse neben dem Zugriff auf die elektronische Patientenakte und dem Eintrag ins Organspende-Register auch die Verwaltung des E-Rezepts. Damit Versicherte diese Funktionen nutzen können, müssen sie sich laut der Mitteilung einmalig in der AOK-App eine digitale Identität erstellen. Die Anmeldung für diese App ist laut AOK wahlweise mit elektronischem Personalausweis und PIN, mit elektronischer Gesundheitskarte (EGK) und PIN oder per Identifikation mittels Postident-Verfahren, also Identifizierung in einer Postfiliale, möglich.
Nach Informationen der BZgA stehen derzeit etwa 8500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr 2022 gab es demnach bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten vermittelt, die auf ein Organ warten.
Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen laut BZgA bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann zum Beispiel über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.