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Neue Funktion
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Eintrag ins Organspende-Register per AOK-App möglich

AOK-Versicherte können über die App »AOK Mein Leben« ab sofort nicht nur E-Rezepte abrufen und Medikamente bestellen, sondern auch ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in das Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eintragen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 16.08.2024  12:00 Uhr

8500 Menschen warten auf ein Spenderorgan

Nach Informationen der BZgA stehen derzeit etwa 8500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr 2022 gab es demnach bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten vermittelt, die auf ein Organ warten.

Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen laut BZgA bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann zum Beispiel über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.

 

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