Einsatz von Tierantibiotika nach zehn Jahren wieder gestiegen |
Die gemeldeten Wirkstoffmengen können dabei aber nicht einzelnen Tierarten zugeordnet werden, erklärt das BVL in einer Mitteilung. Diese Unterscheidung soll allerdings im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung (EU 2019/6) möglich sein. In Artikel 57 wird demnach die Erfassung der Abgabe- und Verbrauchsmengen von Medikamenten mit antimikrobiellen Wirkstoffen, bei Tieren vorgeschrieben. So müssten die Daten der ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn und Pute) ab 2023 erfasst werden. Ab 2027 folgen dann weitere Tierarten, so das BVL.
Die neue EU-Verordnung will den Kampf gegen die Ausbreitung multiresistenter Keime aufnehmen und den Einsatz von Antibiotika besser kontrollieren. Allerdings hatte das EU-Parlament erst kürzlich eine weitere Initiative abgelehnt, die vorsah, fünf Antibiotikagruppen für den Einsatz beim Menschen zu reservieren. Sie sollen nun auch weiterhin bei Tieren eingesetzt werden dürfen. Auch der Bundestag und der Bundesrat hatten sich erst vor wenigen Wochen endgültig dafür gestimmt, ein neues Tierarzneimittelgesetz einzuführen. Damit tritt im kommenden Jahr ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Präparate in der Tiermedizin in Kraft.