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Barmer Arzneimittelreport
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Einsatz von Schmerzmitteln oft unnötig riskant

Ob Ibuprofen trotz Herzinsuffizienz oder ein Opioid ohne Abführmittel: Bei der ambulanten Schmerztherapie sind vermeidbare Risiken wie diese laut Barmer Arzneimittelreport 2023 keine Seltenheit.
AutorKontaktPZ
Datum 29.09.2023  10:30 Uhr

In dem Report wurde die ambulante Therapie mit Schmerzmitteln bei erwachsenen Versicherten der Barmer ohne Tumordiagnose analysiert. »Patientinnen und Patienten in Deutschland bekommen häufig für sie ungeeignete Schmerzmittel verordnet«, folgert die Krankenkasse in einer flankierenden Mitteilung aus dieser Analyse.

Demnach haben im Jahr 2021 hochgerechnet etwa 17,1 Millionen gesetzlich Versicherte eine medikamentöse Schmerztherapie erhalten. Entgegen leitlinienbasierter Empfehlungen hätten 526.000 Versicherte trotz Herzinsuffizienz ein nicht steroidales Antirheumatikum (NSAR) wie Ibuprofen oder Diclofenac verschrieben bekommen, was das Risiko für eine Verschlechterung der Symptomatik berge. »Dadurch können die Zahl der Krankenhausaufenthalte und das Sterberisiko steigen«, hebt die Barmer hervor.

Auch bei der Opioidtherapie gebe es »vermeidbare Fehler«. Laut Mitteilung bekamen im Jahr 2021 hochgerechnet rund 2,7 Millionen gesetzlich Versicherte ohne Tumorerkrankung in Deutschland ein Opioid. »Doch drei von zehn Betroffenen erhielten parallel dazu kein Abführmittel, wie es medizinische Leitlinien vorsehen. Dadurch verfünffacht sich das Risiko für einen Darmverschluss«, kommentiert Professor Dr. Daniel Grandt, Studienautor und Chefarzt am Klinikum Saarbrücken.

Metamizol wird »zu unkritisch« eingesetzt

Auch hält er das Schmerzmittel Metamizol für »zu unkritisch eingesetzt«. Obwohl etwa die Kombination von Metamizol und Methotrexat, zumindest bei Menschen im Alter über 80 Jahre, ein »No Go« sei, hätten 1,1 Prozent der mit Metamizol behandelten Barmer-Versicherten gleichzeitig beide Präparate verordnet bekommen, wobei 22,4 Prozent dieser Versicherten 80 Jahre und älter gewesen seien.

Gerade zur Vermeidung nicht zu empfehlender Verordnungen und besonders gefährlicher Kombinationen könne digitale Unterstützung eine »wirksame Hilfe sein«, führt Grandt abschließend an.

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