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LAV Baden-Württemberg

»Eine Anhebung des Fixhonorars ist alternativlos«

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg setzt sich nachdrücklich für eine wirtschaftliche Anpassung des Apothekenhonorars ein. »Eine Anhebung des Fixhonorars bei Rx-Arzneimitteln ist alternativlos«, sagte LAV-Vizepräsident Rouven Steeb vor Verbandsmitgliedern. Zudem sei eine »Automatisierung« der Honoraranpassung nötig.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 20.07.2023  16:30 Uhr

Der Vizepräsident stellte bei der Mitgliederversammlung am gestrigen Mittwoch in Stuttgart den politischen Lagebericht vor und vertrat damit die Präsidentin Tatjana Zambo. In der Pandemie hätten die Apotheken gezeigt, »in welcher fast atemberaubenden Geschwindigkeit sie Höchstleistungen erbringen«. Dabei hätten sie sich immer fest verlassen können auf ihre Teams und auf den LAV. »Die Apotheke ist viel mehr als eine Abgabestelle für Medikamente, sondern ein sozialer und gesellschaftlicher Anker. Der einzelne Mensch steht hier im Mittelpunkt.«

Apotheken wollten die Menschen pharmazeutisch bestmöglich versorgen. Umso schlimmer sei es, wenn Lieferengpässe die Arbeit massiv erschwerten, eine »gigantische Mehrarbeit« verursachten und die Versorgung einzelner Patienten fast unmöglich machten. In einzelnen Fällen entstünden daraus Versorgungsengpässe. »Unser System wurde kaputtgespart.« Das Spardiktat von Politik und Krankenkassen habe die Apotheken in die Abhängigkeit eines globalen Marktes getrieben. »Hier muss umgesteuert werden«, forderte der LAV-Vize.

Der Protest geht weiter

Der Berufsstand werde weiterhin für den Erhalt der Apotheke und die flächendeckende Versorgungsstruktur protestieren. Es gehe zudem um eine stabile finanzielle Ausstattung der Apotheken und eine Perspektive für ihre Mitarbeiter. Die politischen Gespräche würden auch im Sommer fortgesetzt. Wichtig sei es, dass der Berufsstand »den solidarischen Grundgedanken« weitertrage und geschlossen auftrete. »Wir müssen dranbleiben.«

»Eine Anhebung des Fixhonorars bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist alternativlos«, so Steeb weiter. Mittlerweile würden die deutschen Apotheken die GKV-Versorgung subventionieren, wie die Treuhand Hannover vorgerechnet habe. Zudem verlange der Berufsstand eine automatisierte Honoraranpassung, wie sie bei Politiker-Diäten, der ärztlichen Honorierung und der Krankenhausfinanzierung festgelegt sei. »Wieso sollte dies beim Apothekenhonorar nicht möglich sein?«

Die wirtschaftliche Stabilisierung des Systems sei auch nötig, weil es vor weitreichenden Herausforderungen stehe, sagte Steeb mit Blick auf die breite Einführung des E-Rezepts ab 2024. »Wir begrüßen den Transportweg über die Gesundheitskarte ausdrücklich, denn er ist besonders patientenfreundlich.« Dieser sei leicht verständlich für die Patienten und sichere die freie Apothekenwahl. In den Apotheken werde das E-Rezept sehr schnell zum Alltag werden.

Ausdrücklich ermutigte Steeb die Kollegen, sich bei neuen Leistungen wie dem Impfen und den pharmazeutischen Dienstleistungen zu engagieren. »In solchen Dienstleistungen liegt ein großes Stück Zukunft für uns Vor-Ort-Apotheken.«

Große Erfolge bei der Retaxbearbeitung

Mit Stolz wurde bei der Mitgliederversammlung wieder die Bilanz der Abteilung Taxation vorgestellt. »Immer öfter sind wir mit Retaxationen teurer Arzneimittel konfrontiert – oft zu Unrecht«, monierte der LAV-Vize. Die Abteilung hatte im Jahr 2022 insgesamt 8638 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft. Mehr als die Hälfte der Retaxationsfälle konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. »Unsere Retax-Abteilung konnte im Einspruchsverfahren fast 1,1 Millionen Euro zurückholen«, berichtete Steeb. Dies seien mehr als 76 Prozent der beanstandeten Gesamtsumme in Höhe von 1,42 Millionen Euro.

Steeb hofft ebenso wie LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth, dass die im ALBVVG beschlossenen Maßnahmen zu einer gewissen Entspannung führen werden. Die gesetzlichen Regelungen hätten aber weitgehender sein können. Juristin Hofferberth monierte die für Apotheken ungerechte Situation, denn sie würden für Versäumnisse anderer mit Retaxationen in die Haftung genommen, »obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde«.

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